Blickpunkt Bundestag
Dezember 06/1998
Ämter zusammenlegen(hh) Noch keine endgültige Entscheidung über die Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Erfurt und Mühlhausen/ Thüringen hat der Rechnungsprüfungsausschuß am 4. Dezember gefaßt. Er forderte einen erneuten Bericht bis Ende 1999 an und regte an, die Entscheidung im Zusammenhang mit den Überlegungen der Wehrstrukturkommission zu fassen. In einem Bericht des Bundesrechnungshofes wurde vorgeschlagen, die beiden Kreiswehrersatzämter in Erfurt zusammenzulegen. Die Wehrersatzorganisation bleibe flächendeckend vorhanden und gewährleiste weiterhin eine individuelle Beratung und Betreuung der Wehrpflichtigen, weil die an den Interessen und Belangen der Wehrpflichtigen ausgerichteten neuen Organisationsstrukturen auch weiterhin in Erfurt gegeben seien. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes wird durch die Zusammenlegung auch kein neues "Großamt geschaffen". In Thüringen blieben drei Kreiswehrersatzämter. Die finanziellen Einsparungsmöglichkeiten werden vom Bundesrechnungshof ab dem dritten Jahr auf jährlich 1 Million DM geschätzt. Die Vertreterin des Verteidigungsministeriums lehnte im Ausschuß die Zusammenlegung ab, weil dadurch die Wehrpflichtigen noch weitere Wege zu ihrem jeweiligen Kreiswehrersatzamt hätten und der Erfolg des Attraktivitätsprogramms der Bundeswehr gefährdet würde. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806029b