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Juni 06/2000
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1. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS SETZTE VERNEHMUNGEN FORT

Weber: Ich hatte keinen Einfluss auf politische Entscheidungen

(bn) Sie habe keinen Einfluss auf politische Entscheidungen gehabt, erklärte Juliane Weber am 8. Juni vor dem Untersuchungsausschuss "Parteispenden". Als Leiterin des persönlichen Büros des Bundeskanzlers von Oktober 1982 bis zum Ende der 13. Legislaturperiode seien Koordination und Kommunikation ihre "Kernaufgabe" gewesen. An Kabinettssitzungen oder politischen Sachgesprächen habe sie nicht teilgenommen. Die fachliche Arbeit sei von den jeweiligen Abteilungen des Kanzleramtes geleistet worden. Zur Parteiorganisation habe es aufgrund ihrer Funktion nur am Rande Berührungspunkte gegeben, so Weber.

Juliane Weber, die seit 1965 an verschiedenen Stellen für Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) tätig ist, hat nach eigener Aussage während ihrer Tätigkeit weder systematische Aufzeichnungen über geführte Gespräche und vermittelte Kontakte noch ein Tagebuch oder Logbuch geführt. Sie befinde sich deshalb jetzt nicht in einer beneidenswerten Situation, da sie bei der Rekonstruktion von Vorgängen zur Unterstützung ihres Gedächtnisses nicht auf solche Unterlagen zurückgreifen könne. Nach den von ihr geführten Terminkalendern befragt, erklärte sie, sie habe sie weggeworfen.

Wie Weber weiter ausführte, habe sie nach den Ereignissen im Zusammenhang mit der "Flick-Affäre" Anfang der achtziger Jahre nicht mehr mit den Parteifinanzen in Berührung kommen wollen. Sie könne deshalb nicht zur Aufklärung der Herkunft von Spenden an Helmut Kohl beitragen. Auch über die Identität der von Kohl nicht genannten Spender sei ihr nichts bekannt. Ebenso wenig sei sie in der Lage zu beurteilen, ob politische Entscheidungen durch Spenden beeinflusst worden seien.

Spender nicht bekannt

Weber verneinte auch, mit Kohl über die Spendenaffäre oder das Ehrenwort gesprochen zu haben. Dies sei nicht ihre Aufgabe gewesen. Auf Nachfrage bestätigte sie, dass Spenden für die Partei, die im Kanzleramt eingingen, durch das Büro oder auch durch sie an die Schatzmeisterei weitergeleitet worden seien. Der ehemalige Büroleiter Kohls in der CDU-Zentrale, Michael Roik, sagte ebenfalls, er wisse nichts über illegale Spenden.

Der ehemalige Generalbevollmächtigte des Flick-Konzerns, Eberhard von Brauchitsch, der im Anschluss an Weber und Roik vor den Ausschuss geladen war, gab an, zur Aufklärung der gegenwärtigen Spendenaffäre nichts beitragen zu können. Er habe seine letzte Parteispende lange vor der Regierung Kohl erbracht oder vermittelt. Von Brauchitsch bestätigte, dass Juliane Weber vor 1980 mehrmals Kuverts mit Spenden bei ihm abgeholt habe. Nach seiner Auffassung habe sie auch gewusst, was sich in den Umschlägen befand.

Kritik am "Ehrenwort"

"Unbegreiflich" nannte er es, dass die durch die Flick-Affäre Anfang der achtziger Jahre ausgelösten großen Verwerfungen "offenbar spurlos an den Parteien vorbeigegangen" seien. Der Ex-Manager übte des Weiteren Kritik am "Ehrenwort" Kohls. Ein Ehrenwort könne nicht für die Zukunft, sondern nur für Vergangenes gegeben werden.

Auf erhebliche Widersprüche und Auslegungsspielräume im Parteiengesetz hat der Wirtschaftsprüfer Hendrik Hollweg bei seiner Vernehmung am 9. Juni hingewiesen. Als Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sei er im Frühjahr/Sommer 1998 in die Prüfung bei der CDU eingestiegen. Spannend sei es im November 1999 geworden, als die "so genannte Schreiber-Million" durch die Presse gegangen sei. Der CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann habe ihn daraufhin gebeten zu eruieren, ob diese Million in den Kreislauf der Bundespartei eingegangen sei, erklärte Hollweg. Er habe darauf allerdings keine Hinweise gefunden

Nach den Aussagen von Horst Weyrauch und Heiner Geißler über schwarze Kassen im Ausland sei er auftragsgemäß dem Sachverhalt nachgegangen und habe im Januar den Abschlussbericht für die Jahre 1993 bis 1998 vorgelegt. Er bedauerte, dass dieser mit geteiltem Echo aufgenommen wurde. Der Auftrag der Wirtschaftsprüfer habe sich auch auf die Jahre 1989 bis 1992 erstreckt, so Hollweg weiter. Hier seien jedoch wegen fehlender Kontounterlagen die Erkenntnismöglichkeiten sehr eingeschränkt gewesen. So hätten Kontobewegungen nicht nachvollzogen werden können. Auch würden die Aussagen der Beteiligten immer unkonkreter, je weiter man zurückgehe.

Hollweg sah sich nicht im Stande zu beurteilen, ob Spenden geeignet waren, politische Entscheidungen zu beeinflussen. Er habe auch keine Dokumente gefunden, die auf Siemens-Spenden hindeuten oder aus denen ersichtlich wäre, wer Kenntnis über solche Spenden hatte. Klar stellte Hollweg fest, dass die Pflicht zur Offenlegung der Finanzen nach dem Parteiengesetz verletzt worden sei. Weiter gab er an, seiner Aufklärungsmöglichkeit seien Grenzen gesetzt, da einzelne Beteiligte sich nicht erinnern oder nichts wissen oder nichts sagen wollen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006052a
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