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September 08/2000
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ANTWORT

EU will Entwicklungsländern den Zugang zum Markt erleichtern

(ez)Bundesregierung und EU wollen den Marktzugang für Entwicklungsländer innerhalb der nächsten Jahre verbessern. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3967) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/1960). Im Vordergrund stehe dabei eine Initiative der EU, den 48 am wenigsten entwickelten Ländern - unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zum Lomé-Abkommen - zollfreien Marktzugang für nahezu alle Waren zu gewähren.

Der Vorstoß der EU 1996 auf der Konferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Singapur sei von Anfang an unterstützt und auch von der Gruppe der sieben führenden Industrienationen (G7) bestätigt worden, erklärt die Regierung. Auf der Konferenz in Seattle Ende vergangenen Jahres habe jedoch noch kein Einvernehmen erzielt werden können.

Zu Fragen der Union nach internationalen Regeln und Prinzipien zum Auf- und Ausbau einer globalen Struktur- und Ordnungspolitik sowie nach Ansätzen des Bundes auf bilateraler und multilateraler Ebene zugunsten bestimmter Entwicklungsländer erläutert die Bundesregierung, sie werde sich 2001 bei der Überprüfung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU dafür einsetzen, den Marktzugang für Produkte aus Entwicklungsländern spürbar zu erleichtern. Als Beispiel für Verbesserungen nannte die Regierung die weitere Senkung bestehender Restzölle. Innerhalb der EU sei Deutschland bereit, den Ländern bei einem multilateralen Investitionsabkommen unter dem Dach der WTO in vielen Fragen entgegenzukommen. So könnten Regeln vereinbart werden, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und angemessene Fristen für den Zugang zum Markt festzulegen.

Mit dem Rückgang der Zölle rückten jedoch technische Normen und Vorschriften des Gesundheitsschutzes als Handelshemmnisse stärker in den Vordergrund. Es sei darauf zu achten, mit diesen Vorschriften den Handel nicht übermäßig zu beeinträchtigen. Deshalb seien Entwicklungsländer durch geeignete Zusammenarbeit in die Lage zu versetzen, beim Zugang zum Markt der Industrieländer deren legitime technische und gesundheitspolizeiliche Anforderungen zu erfüllen. Dagegen seien ökologische Belange stärker in das Welthandelssystem zu integrieren. Prinzipiell, so die Regierung, sei das Verhältnis zwischen dem Regelwerk des Allgemeinen Handels- und Zollabkommen und Mulitlateralen Umweltabkommen gleichrangig. Ein Entgegenkommen der Industrieländer im Agrarbereich sei ein wichtiges Element bei der Diskussion über "Handel und Umwelt". Der zuständige WTO-Ausschuss müsse sich verstärkt der Probleme von "Umwelteinwirkungen des Agrar- und Fischereisektors" zuwenden, an denen die Entwicklungsländer ein vitales Interesse hätten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008042a
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