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September 08/2000
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UNTERRICHTUNG

Kommission empfiehlt Änderungen bei der Einteilung der Wahlkreise

(in)Vorschläge zur Einteilung der Wahlkreise in den Bundesländern unterbreitet die Wahlkreiskommission in einem ergänzenden Bericht ( 14/4031). Er fußt auf einem bereits vorliegenden Bericht der Kommission ( 14/2597), der sich mit der Wahlkreiseinteilung mit Beginn der kommenden Legislaturperiode ab 2002 befasst. Die Zahl der Wahlkreise wird dann von 328 auf 299 reduziert.

Im ergänzenden Bericht spricht sich die Kommission dafür aus, bei Bevölkerungsrückgang einen Wahlkreis in einem Bundesland auch dann aufzulösen, wenn in einem anderen Bundesland kein zusätzlicher Wahlkreis erforderlich wird. Damit sei es möglich, einer Entstehung von Überhangmandaten weitgehend entgegen zu wirken.

Mit ihrer Empfehlung schließt sich die Wahlkreiskommission den Verteilungsgrundsätzen der früheren Kommission für die vergangene Wahlperiode an. Nach Berechnungen auf der Grundlage der deutschen Bevölkerungsverteilung vom Jahresende 1999 würden Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg auf Vorschlag der Kommission je einen Wahlkreis mehr erhalten als bisher, Sachsen-Anhalt und Sachsen jeweils einen Wahlkreis weniger.

Insgesamt ergebe sich daraus folgende Verteilung der Wahlkreise: Schleswig-Holstein 11, Mecklenburg-Vorpommern 7, Hamburg 6, Niedersachsen 29, Bremen 2, Brandenburg 10, Sachsen-Anhalt 10, Berlin 12, Nordrhein-Westfalen 64, Sachen 17, Hessen 21, Thüringen 10, Rheinland-Pfalz 15, Bayern 44, Baden-Württemberg 37, Saarland 4. Die Reaktion der betroffenen Bundesländer sei unterschiedlich, so die Regierung. So begrüße Baden-Württemberg zwar den Vorschlag, einen zusätzlichen Wahlkreis im Raum Nordbaden zu erhalten, befürworte aber unter Berufung auf gewachsene Strukturen eine andere Zusammensetzung seiner Wahlkreise als von der Kommission empfohlen.

Schleswig-Holstein habe dem Kommissionsvorschlag dagegen auch hinsichtlich der Veränderungen bei den betroffenen Wahlkreisen zugestimmt. Sachsen-Anhalt und Sachsen stimmten laut Regierung dem Vorschlag der Kommission zu, allerdings habe Sachsen zu den von der Kommission dargestellten Lösungsmöglichkeiten für die Änderung der Wahlkreisgrenzen im Freistaat noch keine eindeutige Präferenz geäußert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008061b
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