Blickpunkt Bundestag
07/2001
Schaumweinsteuer nicht abschaffen
(fi) Abgelehnt hat der Finanzausschuss am 27. Juni einen Antrag der F.D.P.-Fraktion ( 14/5337), die Schaumweinsteuer abzuschaffen. Nach EU-Recht sei dies möglich, so die Fraktion. Wie es in dem Antrag heißt, gehöre zu einer wirklichen Reformpolitik der Wegfall ganzer Steuerarten, die nicht mehr zu rechtfertigen seien. Für den Antrag stimmte auch die CDU/CSU-Fraktion.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107022d