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02/2002
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RECHTSAUSSCHUSS

Nutzer von Datschengrundstücken an öffentlichen Lasten stärker beteiligen

(re) Grundstückseigentümer sollen künftig vom Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken die Erstattung "regelmäßig wiederkehrender öffentlicher Lasten" verlangen dürfen. So seien die Nutzer stärker in die Lastenteilung eines Grundstücks einzubeziehen. Das Parlament hat dazu bei seiner abschließenden Beratung am 22. Februar ein erstes Gesetz zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes der Bundesregierung ( 14/6884, 14/7169) verabschiedet.

Bei der namentlichen Abstimmung votierten 262 Abgeordnete mit Ja, 33 mit Nein und 150 Parlamentarier enthielten sich. Als strittig hatte sich bei den Ausschuss-beratungen erneut die Frage nach der Umlage von Gebühren und einmaligen Anschlussgebühren für Nutzer von kleingärtnerisch genutzten Grundstücken sowie von Erholungs- oder Freizeitgrundstücken erwiesen. Die SPD unterstrich, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf habe man Eigentümer- und Nutzerseite gleichermaßen einbezogen. Demgegenüber räumten die Grünen ein, dass sie "Sympathien" für eine nutzerfreundlichere Regelung hätten, sich aber bei dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Lösung entschieden hätten, die vor dem Bundesverfassungsgericht "mit hoher Wahrscheinlichkeit" Bestand habe. In den Augen der CDU/ CSU-Fraktion weist das Gesetzesvorhaben der Regierung in die richtige Richtung. Sie begründeten ihre Enthaltung mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Argumentation und dem Abstimmungsverhalten schloss sich die FDP an. Laut PDS haben die intensiven Beratungen nicht dazu geführt, dass die Fraktion dem Regierungsentwurf zustimmen kann. Sie beharrte auf einer "gerechteren" Regelung der Nutzungsentgelte und einem für Nutzer verbesserten Kündigungsrecht. Abgelehnt hat der Bundestag nach einer Beschlussempfehlung ( 14/8299) auch eine von der PDS vorgelegte Gesetzesinitiative ( 14/65) sowie zwei von ihr eingebrachte Anträge zum Schuldrechtsanpassungsgesetz ( 14/6918) und zur Nutzungsentgeltverordnung ( 14/63).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202025a
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