Blickpunkt Bundestag
04/2002
Fische im Handel künftig etikettieren
(vs) Der Bundestag hat am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Rechtsakte der EU über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen ( 14/7726, 14/8196) angenommen. Er folgte dabei einer einstimmigen Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses vom 17. April an ( 14/8810). Fische und Fischereierzeugnisse dürfen künftig nur mit Etikettierung in den Handel gebracht, ein- oder ausgeführt werden. Dabei sind die Handelsbezeichnung der Fischart, Produktionsmethoden, Fang- und Erzeugungsgebiet zu nennen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204078c