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wol
Vor der Einbürgerung einen Eid leisten
Gesetzentwurf der Union
Inneres. Die Leistung eines Eides oder das
Ablegen eines Gelöbnisses vor der Aushändigung der
deutschen Einbürgerungsurkunde soll nach den Vorstellungen der
CDU/CSU ein verpflichtender Teil des Verfahrens bei der Verleihung
der deutschen Staatsangehörigkeit sein.
Die Unionsfraktion hat dazu einen
Gesetzentwurf (15/5020) vorgelegt. So solle in einer "würdigen
Veranstaltung" beeidet oder gelobt werden, das Grundgesetz und die
Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu
unterlassen, was dem deutschen Staat schaden könnte. Eid oder
Gelöbnis sollen auch ohne religiöse Beteuerung abgegeben
werden können. In ihrer Begründung führt die CDU/CSU
aus, der Akt der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit
werde der Bedeutung der Einbürgerung nicht gerecht und
häufig als unbefriedigend empfunden.
Das Unverständnis der
einzubürgernden Personen über den einfachen amtlichen Akt
habe manche Behörden von sich aus veranlasst, die Urkunde im
Rahmen einer Feier auszuhändigen. Die
staatsangehörigkeitsrechtliche Integration, die mit der
Einbürgerung vollzogen werde, erfordere aber ein deutliches
Bekenntnis zur Werteordnung Deutschlands, das künftig mit
einer Eidesleistung manifestiert werden sollte, betonen die
Abgeordneten. In Anlehnung an das österreichische
Staatsbürgerschaftsgesetz beschränke sich die vorgesehene
Eidesformel darauf, die Achtung der Rechtsordnung und das
Unterlassen staatsschädigender Handlungen zu geloben. In der
Begründung heißt es weiter, man habe bei dem Vorschlag
bewusst Abstand genommen vom US-amerikanischen "oath of loyalty",
bei dem mit dem Eid auf die US-Verfassung auch der Verzicht auf
Treue und Loyalität gegenüber jedem anderen Staat
beschworen werde.
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