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wol
Union will Softair-Waffen verbieten
Änderung gefordert
Inneres. Spielzeugwaffen, die echten Waffen täuschend
ähnlich sind und teilweise erhebliche Verletzungen
zufügen können, sollen verboten werden. Dies fordert die
CDU/CSU in einem Antrag (15/5106). In der Begründung
heißt es, mit der Novellierung des Waffenrechts sei der Besitz
von so genannten Softair-Waffen erlaubt.
Die Union erläutert, nach bisherigem Waffenrecht seien der
Besitz und das Führen von Schusswaffen, die den Anschein
vollautomatischer Kriegswaffen hervorrufen, verboten gewesen,
selbst wenn diese unbrauchbar waren. Mit dem Wegfall dieser
Bestimmungen im neuen Waffengesetz seit April 2003 werde der Markt
nun mit Waffen im "Millitary-Look" überschwemmt. Rechtlich
handele es sich dabei aber um Spielzeug und nicht um
Kriegsgerät. Erwerb, Besitz und Führen von Softair-Waffen
seien in der Öffentlichkeit erlaubt, wenn das Verschießen
von Plastikkügelchen im Kaliber von 6 Millimetern einen Druck
von 0,5 Joule nicht überschreitet.
Das Problem ist laut Union nicht nur die Gefährlichkeit der
Geschosse, sondern auch das Drohpotenzial scheinbar authentischer
Waffen. Die exakte Nachbildung einer Maschinenpistole MP 5 oder
eines neuen Sturmgewehrs der Bundeswehr könne zu einer
Verwechslungsgefahr führen, die die Polizei vor nicht zu
unterschätzende Probleme stelle. Auch sei mit nicht wieder gut
zu machenden Konsequenzen zu rechnen, wenn sich ein Polizist durch
eine scheinbar echte Waffe bedroht fühle. Ebenso fatal sei die
Konsequenz, wenn ein Polizist von einer eher harmlosen
Softair-Waffe ausgehe und sich nicht angemessen verteidige. Es
bestehe daher dringender Handlungsbedarf, erklärt die
Fraktion.
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