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Patentverwertung modifizieren
Hochschulforschung mit Drittmitteln
Bildung und Forschung. Die CDU/CSU strebt eine Änderung der
Patentverwertung der Hochschulen in Zusammenhang mit der
Drittmittelforschung an. Dazu hat sie einen Antrag (15/5023)
vorgelegt. Zur Begründung führt sie an, durch die
Abschaffung des so genannten Hochschullehrerprivilegs 2002
entstünden "erhebliche Behinderungen" vor allem bei
kostenintensiven Vorhaben, die in Zusammenarbeit - vor allem
finanzieller Art - mit der Industrie zustande kommen. Nach der
neuen Rechtslage dürften Professoren, Dozenten und
wissenschaftliche Angestellte an Hochschulen nicht mehr frei
über ihre Erfindungen verfügen, sondern seien
verpflichtet, diese der Hochschule als ihrer Arbeitgeberin zu
melden, so die Union. Die Verwertung von Forschungsergebnissen
erfolge jetzt in Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und so
genannten Patent- und Verwertungsagenturen (PVA). Die nach einer
Übergangsfrist erforderliche Einbeziehung der Hochschule und
der für sie tätigen PVA im vertraglichen Verhältnis
mit industriellen Auftraggebern oder Kooperationspartnern habe die
Vertragsgestaltung erschwert und zu erheblich verlängerten
Verfahren geführt. Die Folge sei eine Verunsicherung der
Industrie, auf deren Beteiligung die Hochschulen aber angewiesen
seien. Die Union fordert nun die Bundesregierung auf, die
rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit
die Hochschulen bei der Auftragsforschung ihre Rechte an den
Forschungsergebnissen vorab an den Drittmittelgeber abtreten
können. Auch sei ein Bericht über Wirtschaftlichkeit und
Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, PVA und Drittmittelgebern
vorzulegen.
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