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Bankgeheimnis wieder herstellen
Antrag der Liberalen
Finanzen. Die FDP fordert von der Bundesregierung einen
Gesetzentwurf zur Einführung einer Abgeltungssteuer für
Kapitalerträge. In einem Antrag (15/5043) verlangt sie ferner,
die einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung, die den
automatisierten Abruf von Konto- und Depotinformationen regeln, mit
Wirkung vom 1. April 2005 abzuschaffen.
Die Fraktion verweist darauf, dass durch das Gesetz zur
Förderung der Steuerehrlichkeit Finanzbehörden und alle
Behörden, die an das Einkommensteuergesetz anknüpfen, vom
1. April an Zugriff auf Stammdaten von Bankkunden erhalten. Damit
könne jede Finanzbehörde bei Kreditinstituten über
das Bundesamt für Finanzen diese Stammdaten abrufen.
Voraussetzung sei lediglich, dass aus Sicht der Finanzverwaltung
die Information zur Feststellung oder Erhebung der Steuer
erforderlich ist und eine Nachfrage beim Bürger selbst keine
Aussicht auf Erfolg verspricht. Auf das Vorliegen des
Anfangsverdachts einer Steuerstraftat komme es nicht an. Das
Bankgeheimnis entfalte somit faktisch keine Schutzfunktion mehr,
folgern die Liberalen.
Gegen den Kontenzugriff der Finanzbehörden und anderer
öffentlicher Stellen gibt es nach Darstellung der FDP
verfassungsrechtliche Bedenken, vor allem im Hinblick auf das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Angesichts von
fast fünf Millionen Konten entstünden bei den
Kreditinstituten auch erhebliche Mehrkosten, an deren Ende
zusätzliche Be-lastungen der Bankkunden stehen. Die Liberalen
halten eine Abgeltungssteuer für wirksamer, weil dadurch die
Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleistet
würde. Auch würden das Vertrauensverhältnis zwischen
Bank und Kunden und die Daten der einzelnen Bürger
zuverlässig geschützt. Die Abgeltungssteuer bedeutet,
dass ein bestimmter Prozentsatz der Kapitalerträge bereits von
den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt
wird.
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