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Hinzuverdienst attraktiver machen
Initiative für Arbeitslose
Wirtschaft und Arbeit. Mit ihrem Gesetzentwurf für "bessere
Hinzuverdienste bei Arbeitslosen" (15/5105) will die
CDU/CSU-Fraktion die bestehenden Regelungen attraktiver gestalten.
Bei Erwerbseinkommen bis zu 400 Euro monatlich soll die
Hinzuverdienstgrenze auf pauschal 100 Euro festgelegt werden. Bei
Erwerbseinkommen bis 900 Euro brutto soll ein Freibetrag von 30
Prozent des bereinigten Nettoeinkommens, bei Einkommen zwischen 900
und 1500 Euro brutto sollen zusätzlich 15 Prozent des
über 900 Euro hinausgehenden Lohns angesetzt werden.
Die Unionsfraktion argumentiert, derzeit sei eine
Beschäftigung als so genannter Ein-Euro-Jobber häufig
lukrativer. Diese Jobs gefährdeten aber Arbeitsplätze im
regulären Arbeitsmarkt. Die mit dem Hartz-IV-Gesetz definierte
Hinzuverdienstgrenze sollte daher höhere und nicht mehr nur
geringe Hinzuverdienste belohnen, argumentiert die Union. Sie
verspricht sich von ihrem Vorschlag einen arbeitsmarktpolitischen
Anreiz.
Zudem solle durch die auf 30 Prozent bei Bruttoeinkommen bis 900
Euro vereinheitlichte Hinzuverdienstregelung erreicht werden, dass
gerade im Bereich der Einkommen bis 400 Euro ein höherer
Hinzuverdienst möglich wird als bisher. Damit solle gering
entlohnte Arbeit neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II
attraktiver werden als die Beschäftigung in Ein-Euro-Jobs.
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