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sas
Planungsverfahren auch im Westen
verkürzen
Verkehrsprojekte
Verkehr und Bauwesen. Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion
sollen die in Ostdeutschland geltenden Sonderregelungen bei der
Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur künftig auch auf die
westdeutschen Bundesländer ausgedehnt werden, wenn Projekte
mit überörtlichem Verkehrsnutzen betroffen sind. Die
Abgeordneten haben dazu einen Entwurf zur Änderung des
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (15/5102)
vorgelegt.
Nach den für die fünf neuen Länder geltenden
Sonderregelungen ist vor allem der Rechtsweg für Klagen gegen
Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und
letztinstanzliche Zuständigkeit des Leipziger
Bundesverwaltungsgerichts beschränkt, schreiben die
Abgeordneten. Auf diese Art habe man die gerichtliche
Nachprüfung um durchschnittlich ein bis eineinhalb Jahre
gegenüber den alten Ländern beschleunigen können.
Das für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen geltende
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist 1991 beschlossen und
in seiner Wirkung örtlich und zeitlich begrenzt worden. Von
den mit dem Gesetz gemachten "guten Erfahrungen" sollten nun nach
dem Willen der Union auch die alten Bundesländer
profitieren.
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