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Johanna Metz
Später Lohn für Sklavendienste
Damals ...vor 5 Jahren am 14. April: Bundestag
beschließt Entschädigung von
NS-Zwangsarbeitern
Es war eine längst überfällige Entscheidung, die
der Bundestag am 14. April 2000, 55 Jahre nach Kriegsende, traf.
Mit der Verabschiedung des von allen Fraktionen mitgetragenen
Gesetzentwurfs, der die Errichtung einer Stiftung zur finanziellen
Entschädigung der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter vorsah,
beendete er Jahre währende Verhandlungen, die schließlich
sogar US-amerikanische Gerichte beschäftigt hatten.
Künftig wollte die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft" den Opfern eine Entschädigung zahlen und zugleich
über einen Fonds Projekte fördern, die der
Völkerverständigung, den Inte-ressen der
Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes und der
Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme dienen
sollten. Zehn Milliarden Mark stellten der Bund und die in der
Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen
Unternehmen dafür zu gleichen Teilen zur Verfügung. Am 2.
August 2000 nahm die Stiftung ihre Arbeit auf.
Eile war geboten. Über zwei Millionen Anträge,
überwiegend aus Ost- und Mitteleuropa, galt es zügig zu
bearbeiten, damit noch Lebende die Zuwendungen erhalten. Denn ihre
Zahl sinkt bis heute kontinuierlich - Monat für Monat stirbt
rund ein Prozent. So zeigte sich der FDP-Abgeordnete Otto Graf
Lambsdorff, der als Beauftragter des Bundeskanzlers die
Verhandlungen mit den Opferverbänden und amerikanischen
Interessenvertretern geführt hatte, sichtlich erleichtert
über die Einigung. Er bezeichnete die Stiftung als
"öffentliches Zeichen der Versöhnung". Das Leid der
ehemaligen Sklaven und Zwangsarbeiter sei damit aber nicht wieder
gut zu machen. "Wer kann denn überhaupt sagen, welche Summe
Geldes für einen KZ-Aufenthalt angemessen wäre?", fragte
er, betonte aber, dass durch den den Beschluss das begangene
Unrecht erstmals offiziell anerkannt werde - von der
Bundesregierung, aber vor allem auch von den deutschen Unternehmen,
die Zwangsarbeiter beschäftigt hatten.
Bitter nötig. Denn rund neun Millionen Menschen mussten
während des Krieges als Zwangs- oder Fremdarbeiter in
deutschen Unternehmen schuften, nicht wenige starben aufgrund der
unmenschlichen Arbeitsbedingungen. Ob ausländische
Zivilarbeiter und Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge und
europäische Juden, Männer, Frauen und sogar Kinder - in
fast allen Wirtschaftsbereichen mussten sie, meist ohne Lohn,
schwerste Arbeiten verrichten. Nur so konnte das Regime die
Kriegswirtschaft aufrecht erhalten und die Arbeitnehmer ersetzen,
die in großer Zahl zum Wehrdienst herangezogen wurden.
Die Überlebenden forderten schon nach Ende des Krieges eine
nachträgliche Vergütung für die geleistete
Zwangsarbeit, klagten gegen deutsche Firmen und gegen die
Bundesrepublik Deutschland. Ohne Erfolg. Denn das Londoner
Schuldenabkommen von 1953 behandelte alle Forderungen aus dem
Ausland, also auch die ehemaliger ausländischer Zwangsarbeiter
auf Entschädigung, als Reparationen. Diese sollten erst nach
Abschluss eines Friedensvertrages abgegolten werden. Den aber hat
es nie gegeben. Und so veränderte erst die Deutsche Einheit
die rechtliche Situation zugunsten der Opfer. Der 2+4-Vertrag
erfüllte die Funktion eines Ersatzfriedensvertrages, die
Gerichte konnten die Klagen nicht länger abweisen. Über
die Tochterfirmen deutscher Unternehmen in den USA strengten
ehemalige Zwangsarbeiter Sammelklagen an und setzen damit die
deutsche Wirtschaft und die Bundesregierung unter Druck.
Erst zehn Jahre nach der Wiedervereinigung kam es mit
Verabschiedung des Zwangsarbeiter-Entschädigungsgesetzes zu
einem Beschluss. Ein weiteres Jahr dauerte es, bis der Bundestag
die vertraglich vereinbarte "ausreichende Rechtssicherheit" des
Gesetzes formell feststellen konnte - die letzte notwendige
Bedingung für den Beginn der Auszahlungen an die Opfer. Die
Klausel im Stiftungsgesetz sollte deutsche Firmen künftig vor
eventuellen Klagen schützen und die Stiftung als einzige und
zentrale Stelle für Entschädigungsansprüche
ehemaliger Zwangsarbeiter etablieren.
Seither haben rund 1,6 Millionen leistungsberechtigte
Zwangsarbeiter Gelder bekommen, insgesamt 3,85 Milliarden Euro.
Jeder Empfänger erhielt einmalig 5.000 bis 15.000 Euro. Im
Sommer dieses Jahres sollen die letzten Auszahlungen erfolgen. Dann
hat die Stiftung hat ihren Auftrag erfüllt und stellt ihre
Arbeit ein. Der Fonds "Erinnerung und Zukunft" wird
weitergeführt und soll in Zukunft internationale
Austauschprogramme, die psychosoziale und medizinische Betreuung
von NS-Opfern oder Programme zur politisch-historischen Bildung von
Jugendlichen fördern.
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