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wol
Controlling an Behörden eingeführt
Antwort auf Große Anfrage
Inneres. 19 von 445 Bundesbehörden haben noch kein
"Controlling" eingeführt. 295 Behörden seien in der
Planungsphase. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort
(15/5111) auf eine Große Anfrage der FDP (15/3860) zu dem
Ziel, größtmögliche Transparenz der Kosten,
Verfahren und Vergleichbarkeit von Verwaltungsaufwand und
verantwortlichem Umgang mit Steuermitteln zu erreichen.
"Leitbilder" dazu sind laut Antwort bisher von 226 Behörden
definiert worden. Diese Zahl berücksichtige allerdings
ausschließlich Behörden, die eine programmatische
Zielsetzung in Bezug auf ihre Aufgaben erarbeitet hätten.
Solche "Zielvereinbarungen" seien mit 203 Behörden getroffen
worden. Bei allen drei Angaben wird auf die in der Vorbemerkung der
von der Regierung genannten Gründe verwiesen. Darin heißt
es unter anderem, die schematische Abfrage nach der
Nichteinführung einzelner Instrumente lasse außer Acht,
dass Behörden auch vergleichbare Maßnahmen ergreifen, die
jedoch spezifische Strukturen berücksichtigen.
Steuerungsinstrumente dürften nicht starr eingeführt
werden, wenn Behörden kürzlich neu strukturiert oder in
eine andere Organisationsform überführt worden seien oder
Erfahrungen von Pilotbehörden abgewartet werden
müssten.
Zu Steuerungsinstrumenten wie etwa der Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) heißt es, diese habe sich in den
Behörden grundsätzlich bewährt. Eine Einführung
dürfe aber nicht allein unter dem Gesichtspunkt
verfahrensmäßiger Machbarkeit gesehen werden.
Ausschlaggebend seien Steuerungsbedarf und Eignung der Instrumente
hinsichtlich ihrer Anpassung auf eingeschränkte oder generelle
Szenarien.
Insgesamt habe die Regierung mit dem Kabinettsbeschluss vom Juni
2004 zur "Modernisierung der Bundesverwaltung - Strategie für
die zweite Phase des Regierungsprogramms Moderner Staat - Moderne
Verwaltung" Schwerpunkte gesetzt. Unter diesem programmatischen
Dach würden modernes Verwaltungsmanagement,
Bürokratieabbau und E-Government gebündelt. Die
Verbindung der Stärken dieser drei Säulen bilde ein
tragfähiges Fundament auch für künftige Reformen und
Innovationen in der öffentlichen Verwaltung. Diese Strategie
stehe auch im Kontext mit nationalen und internationalen
Erfahrungen, wonach dem New Public Management (NPM) der Reformen
vom Anfang der 90er-Jahre eine zu einseitige
betriebswirtschaftliche Ausrichtung attestiert wurde. Die
Erfahrungen auf der kommunalen Ebene und in den Ländern
zeigten auch, dass weder NPM noch das neue Steuerungsmodell
Allheilmittel zur Lösung von Problemen in der Verwaltung
darstellten. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung des
Managements seien die hergebrachten Verfahren zur Steuerung zu
integrieren und anzupassen. Dazu gehöre die gesetzliche
Aufgabenzuweisung, die Festlegung von Zielen in
Koalitionsvereinbarungen, Regierungserklärungen und
Kabinettsbeschlüssen sowie die Haushalts-aufstellungen.
Aktuelle Informationen zur Verwaltungsmodernisierung des Bundes
können laut Antwort auf der Internetseite www.staat-modern.de
abgerufen werden.
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