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khb
Jugendhilfe in Zeiten knapper Kassen
Öffentliche Anhörung
Familie. Die Finanznot der Kommunen rückten
Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 13.
April in den Mittelpunkt. Gegenstand der Beratung waren ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausbau der Tagesbetreuung und
zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (15/3676,
15/3986, 15/4045) sowie ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur
Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich und zur Änderung
des Achten Buches Sozialgesetzbuch (15/4532, 15/4158). Ungeachtet
der finanziellen Engpässe in Städten und Gemeinden
plädierte die Mehrzahl der Sachverständigen dafür,
aus der Bahn geratenen oder behinderten Jugendlichen die Hilfen
zukommen zu lassen, die für sie notwendig und erforderlich
sind. Wenn die Finanzkraft der Gemeinden dafür nicht
ausreiche, müsse notfalls der Bund einspringen, so die
Sachverständigen, etwa über ein Bundesteilhabegeld oder
vergleichbare Leistungen.
Mit Blick auf mögliche negative Auswirkungen von
Kürzungen in diesem Bereich warnten Thomas Meysen vom
Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht und Beate
Holstein von der Kreisverwaltung Offenbach nachdrücklich
davor, Geld bei Jugendlichen, die als "leichtere Fälle"
gelten, einsparen zu wollen. "Sie werden uns als Erwachsene wieder
auf die Füße fallen, und dann wird es erheblich teurer",
sagte Meysen.
Holstein setzte sich zudem dafür ein, die
intensiv-pädagogische Betreuung für junge Menschen im
Ausland beizubehalten. Nach ihren Worten gehen die Jugendämter
mit dieser Möglichkeit sehr sorgfältig um. Holstein
führte als Beispiel einen zwölfjährigen Jungen aus
Offenbach an, bei dem alle Hilfen im Inland versagt hätten. Er
sei schließlich in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen
worden und habe dem Kreis Offenbach dort hohe Kosten (301 Euro am
Tag) verursacht. Inzwischen sei es gelungen, ihn in Griechenland
bei zwei Sozialpädagogen auf einem Reiterhof unterzubringen,
so entstünde nur noch gut die Hälfte der täglichen
Kosten und der Junge sei auf dem Weg, in das normale Leben
zurückzufinden.
Dies warf für Regine Offer vom Deutschen Städtetag die
Frage auf, warum im Inland alle Hilfen versagt hätten und ob
solche Auslandsaufenthalte in der Öffentlichkeit nicht als
Belohnung für auffälliges Verhalten verstanden werden
könnten. Zudem verlaufe nicht jeder Auslandsaufenthalt so
positiv wie der Offenbacher Fall.
Auf harte Ablehnung bei den Verbänden stieß vor allem
die Formulierung aus dem Gesetzentwurf des Bundesrats, Leistungen
der Jugendhilfe nach der Finanzkraft der Städte und Gemeinden
auszurichten. Damit werde die notwendige Versorgung vom Wohnort der
jungen Menschen abhängig gemacht, sagte Klaus Lachwitz von der
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung. Ihm pflichteten Vertreter anderer Verbände im
Grundsatz bei. Robert Sauter vom Bayerischen Landesjugendamt zeigte
sich weniger ablehnend: Jugendhilfe von der Finanzkraft der
Kommunen abhängig zu machen, bedeutet seiner Meinung nach
nicht, sie ganz aufzugeben. Die Jugendhilfe dürfe aber nicht
zur Auffanggesellschaft werden. Am Gesetzentwurf der
Bundesregierung bemängelte Ursula Friedrich vom Deutschen
Landkreistag zu viel Bürokratie. Das vom Bund vorhergesagte
Einsparungspotenzial stehe in den Sternen. Zudem seien bestimmte
Kosten gar nicht mitberechnet.
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