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Regierung will den Rechtsrahmen vorgeben
Energieausweise für Gebäude
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung will Vorgaben der
Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen und hat dazu
einen Entwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
(15/5226) vorgelegt. Der Bundestag hat ihn am 14. April zur
Beratung an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
überwiesen. Dadurch soll die Regierung unter anderem
ermächtigt werden, die Inhalte und die Verwendung von
Energieausweisen vorzugeben und zu bestimmen, welche Angaben und
Kennwerte über die Energieeffizienz eines Gebäudes oder
einer Anlage darzustellen sind.
Die Regierung verweist darauf, dass weite Bereiche, die von der
EU-Gebäuderichtlinie erfasst sind, von der
Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2001 bereits abgedeckt sind.
Allerdings könnten auf der Basis des jetzigen
Energieeinsparungsgesetzes nicht alle Regelungsgegenstände der
Richtlinie umgesetzt werden. Es fehlten Ermächtigungen, um den
Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von bereits
bestehenden Gebäuden einzuführen und die Anforderungen an
die energieeffiziente Ausgestaltung von Klimaanlagen und
Beleuchtungen erstellen zu können.
Spielraum für die Mitgliedstaaten
Ferner betont die Regierung, mit dem Entwurf beschränke sie
sich auf die unbedingt erforderlichen Änderungen des
Energieeinsparungsgesetzes, damit die Richtlinie fristgerecht,
nämlich bis spätestens 4. Januar 2006, in deutsches Recht
umgesetzt werden kann. Betroffen sei vor allem das Recht der Bau-
und Wohnungswirtschaft. Die Gebäuderichtlinie verpflichte die
EU-Staaten, differenzierte Anforderungen sowohl an neuen als auch
an bestehenden Gebäuden einzuführen. Dabei hätten
die Mitgliedstaaten einen teilweise erheblichen Spielraum, wie sie
die Vorgaben umsetzen.
Was die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angeht, so
sollen die Mitgliedstaaten der EU bei größeren
Gebäuden gewährleisten, dass die "technische,
ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer
Systeme" der dezentralen Energieversorgung auf der Grundlage von
erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung,
Fern-/Blockheizung oder Fern-/Blockkühlung sowie von
Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen vor Baubeginn
berücksichtigt wird.
Die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz erfasse die energetisch
relevanten Elemente des Gebäudes, die Ausgestaltung der
Gebäudehülle und die Anlagentechnik einschließlich
weiterer Faktoren, die auf den Energieverbrauch des Gebäudes
Einfluss haben. Die Bußgelder sollen zudem an die "allgemeine
Kaufkraftentwicklung angepasst" werden. Angesichts des im
Gebäudesektor eingesetzten Kapitals sei eine "deutlich
über dem gesetzlichen Mindestrahmen" liegende Androhung
erforderlich, heißt es.
Für die Wirtschaft und die privaten Haushalte können
als Folge der auf der Grundlage dieses Gesetzes geplanten
Verordnungen Kosten entstehen, so die Regierung. Derzeit könne
über deren Höhe jedoch nichts gesagt werden, da Inhalt
und Umfang der Verordnungen noch nicht bestimmt seien.
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