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Grünes Licht für neue
Gesundheitskarte
Telematik
Gesundheit und Soziale Sicherung. Grünes Licht für die
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte hat der
Bundestag am 14. April gegeben. Mit den Stimmen aller Fraktionen
nahm er einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen (15/4924)
in geänderter Fassung an. Die Änderungen in der
Neufassung des Regierungsentwurfs gehen im Wesentlichen auf die
Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung und
Vorschläge der Opposition zurück. So soll die Nutzung der
medizinischen Daten in einem Notfall ohne die Notwendigkeit eines
Netzzugangs möglich sein. Die Länder sollen mit vier
Vertretern ein größeres Gewicht im Beirat der
Selbstverwaltung erhalten und ihre Repräsentanten selbst
ernennen. Festgelegt werden soll eine flexible Gestaltung der
Testphase für das neue System. Der geänderte Entwurf
sieht auch für private Leistungsanbieter die Möglichkeit
vor, eine dem gesetzlichen Krankenversicherungsbereich
entsprechende adäquate Refinanzierung der Investitions- und
Betriebskosten der Telematikstruktur zu schaffen. Diese
Änderung stieß in der Ausschussberatung am 13. April auf
Widerstand der FDP. Die Fraktion enthielt sich bei diesem Punkt.
Die Union nahm die Änderungen "mit Befriedigung zur Kenntnis",
auch wenn sie von einigen Punkten nicht vollständig
überzeugt sei.
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