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sas
Wohngeldgesetz ändern
Regierungsinitiative
Verkehr und Bauwesen. Mit den Stimmen der Koalition und FDP
gegen die Union hat der Verkehrsausschuss am 13. April den Entwurf
eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes
(15/4977) beschlossen. Die Bundesregierung will seit dem Jahr 2001
ausgezahlte Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) bei der
Berechnung von Wohngeld als Einkommen berücksichtigen. Ziel
des Wohngeldgesetzes sei es, diejenigen Einnahmen, die zum
Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, als Grundlage der
Ermittlung des individuellen Wohngeldanspruchs heranzuziehen. In
die Ausschussberatungen flossen auch eine von den kommunalen
Spitzenverbänden (KS) dazu erbetene Stellungnahme sowie die
Äußerung der Regierung mit ein. Die KS begründete
ihre Ablehnung damit, dass es zu einer ungerechtfertigten
Verschiebung der Finanzierungslast von Bund und Ländern, die
für Wohngeld zuständig sind, auf die Kommunen als
Sozialhilfeträger käme. Eine Regierungsvertreterin hatte
dem widersprochen: da keine neue Belastung der
Sozialhilfeträger erfolge, sondern lediglich
Erstattungsansanprüche aus der Vergangenheit nicht mehr
durchgesetzt werden könnten, liege keine ungerechtfertigte
finanzielle Lastenverschiebung vor.
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