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Koalition: Richtlinien eingehalten
Dienstflüge von Ministerin
Künast
Haushalt. "Die von einigen Medien berichtete Spende der
Hunzinger Informations AG an den Berliner Landesverband von
Bündnis 90/Die Grünen war von Bundesministerin
Künast zu keinem Zeitpunkt als Bedingung für ihren
Vortrag gefordert worden." Dies erklärt das Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in
einem von der CDU/CSU-Fraktion angeforderten Bericht über die
"Inanspruchnahme der Flugbereitschaft der Bundeswehr durch
Bundesministerin Künast im Zusammenhang mit einem Vortrag beim
Frankfurter PR-Unternehmen Moritz Hunzinger", den der
Haushaltsausschuss am 13. April zur Kenntnis genommen hat.
Danach hat Ministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die
Grünen) auf Einladung Hunzingers am Abend des 4. Juli 2002 an
einem "politischen Salon" in Frankfurt am Main teilgenommen, um
Vertretern aus Wirtschaft und Politik in einem Fachvortrag die
Verbraucherpolitik der Bundesregierung zu erläutern und
anschließend eine Diskussion darüber zu führen.
Angesichts der damals aktuellen gesellschaftlichen Debatte
über das Verbraucherinformationsgesetz sei wichtig gewesen,
mit Vertretern der Wirtschaft einen offenen Dialog über die
Bedeutung und die Chancen moderner Verbraucherpolitik für die
Unternehmen zu führen. Die Nutzung der Flugbereitschaft
für den Flug von Frankfurt nach Berlin sei aus dienstlichen
Gründen notwendig gewesen, um am Folgetag an Terminen in
Berlin teilnehmen zu können, heißt es.
Die Ministerin sei am Morgen des 4. Juli 2002 mit der
Flugbereitschaft von Berlin nach Saarbrücken geflogen, um
Termine im Rahmen des Besuchs des Saarlandes zur Ehrung als einer
Siegerregion des Wettbewerbs "Regionen aktiv - Land gestaltet
Zukunft" wahrzunehmen. Auch diese Termine seien mit
Linienflügen nicht zu erreichen gewesen. Für die
Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
war mit dem Bericht die Nutzung der Flugbereitschaft
aufgeklärt. Die Richtlinien seien eingehalten worden. Die
Opposition merkte an, dass Termine auch so hätten gelegt
werden können, dass die Flugbereitschaft nicht nötig
gewesen wäre.
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