bob
Diplomatische Lösung anstreben
Nordkoreanisches Nuklearprogramm
Auswärtiges. Angesichts der
Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag, die vom
2. bis 27. Mai dieses Jahres in New York stattfindet, hat der
Bundestag am 14. April mit der Mehrheit von SPD und Bündnis
90/Die Grünen beschlossen, dass die Regierung in
internationalen Gremien auf eine diplomatische Lösung der
Krise um das nordkoreanische Nuklearprogramm hinwirken soll. Diese
solle die Wirtschaft- und Sicherheitsinteressen aller Beteiligten
berücksichtigen.
Die Regierung solle auf Nordkorea dazu
bringen, die Ankündigung des Austritts aus dem NVV
zurückzunehmen. Ferner sei über eine Fortentwicklung des
Kündigungsrechts des NVV zu diskutieren.
Ziel sei, dass eine Kündigung des
Atomwaffensperrvertrages künftig eine internationale Konferenz
voraussetzt, die Raum für Diplomatie schafft und als
Stolperdraht fungiert: Wer sich dem Kontrollregime ohne eine solche
Konferenz entzöge, wäre automatisch ein Fall für den
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Die Bundesregierung solle ferner
diplomatische Mittel nutzen, damit die drei Länder Indien,
Pakistan und Israel, die noch abseits des Vertrages über die
Nichtweiterberbreitung von Atomwaffen (NVV) stehen, sich den
internationalen Normen des NVV nicht weiter versagen und dem
Vertragswerk beitreten. Dies ist unter anderem Inhalt eines
Antrages der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen (15/5254).
Im Verbund mit den Partnern müsse die
Bundesregierung ferner darauf hinwirken, dass der Iran bestehende
Zweifel über die hinter seinem Nuklearprogramm stehenden
Intentionen umfassend ausräumt. Des Weitern müsse die
Regierung diejenigen Staaten beeinflussen, deren Ratifizierung
Voraussetzung für das Inkrafttreten des Vertrags über das
umfassende Verbot von Nuklearversuchen ist. Sie müsse sie dazu
bringen, die dafür erforderlichen Schritte zu unternehmen und
bis zu diesem Zeitpunkt keine Atomversuche oder sonstigen
Kernexplosionen zu unternehmen.
Sie solle auch gemeinsam mit den
Verbündeten und Partnern die regionale Konfliktdiplomatie
fördern. Es bedürfe gemeinsamer und koordinierter
diplomatischer Anstrengungen der USA, Westeuropas und anderer
Gegenden der Welt, um regionale Konfliktlagen im Nahen Osten und in
Südasien zu begleiten und zu bearbeiten. In beiden Regionen
sollten Gespräche über nukleare Abrüstung in die
Wege geleitet werden, die zur Schaffung kernwaffenfreier Zonen in
diesen Regionen führen könnten, wie es sie bereits in
Lateinamerika, in der Karibik, in Afrika, im Südpazifik und in
Südostasien gibt.
Die Freien Demokraten haben unterdessen in
einem Antrag (15/5257) verlangt, die USA sollten taktische
Atomwaffen aus Deutschland abziehen, um die Glaubwürdigkeit
des nukleares Nichtverbreitungsregimes zu stärken. Damit
würden sie ein Zeichen dafür setzen, dass auch die
Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten als
integraler Bestandteil des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages
(NVV) "ernst genommen und nachdrücklich verfolgt"
werde.
Die USA, so die Liberalen weiter, hätten
bis heute fast 500 taktische Nuklearwaffen in Europa stationiert,
davon etwa 150 in Deutschland. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe sei
bis heute die Bundeswehr an den Vorbereitungen zu einem Einsatz
dieser Waffen beteiligt.
Dabei sei die Fähigkeit zum Einsatz von
taktischen Nuklearwaffen von deutschem Boden aus heute angesichts
der veränderten Bedrohungslage sicherheitspolitisch nicht mehr
zwingend. Die gegenwärtige NATO-Strategie könne auch ohne
diese Option beibehalten werden. Mit einer Verlegung dieser Waffen
in eine rückwärtige sichere Aufbewahrung in den USA
könnten diese im Umfeld der Überprüfungskonferenz
zum NVV ein wichtiges erstes Signal aussenden, dass auch die
Abrüstungsverpflichtung als Bestandteil des
Nichtverbreitungsregimes erst genommen werde. Das Parlament hat die
Initiative an den Auswärtigen Ausschuss zur
federführenden Beratung überwiesen.
Neben dem Irak haben im vergangenen Jahr vor
allem der Iran, Nordkorea und Libyen im Zentrum der internationalen
politischen Bemühungen um Rüstungskontrolle,
Abrüstung und Nichtverbreitung gestanden. Dies geht aus dem
Jahresabrüstungsbericht 2003 der Bundesregierung (15/3167)
hervor, den der Bundestag am 14. April einmütig billigte. Er
verabschiedete gleichzeitig eine Entschließung, in der er
empfiehlt, in künftigen Jahresabrüstungsberichten von ihr
geplante Initiativen in Abrüstungsgremien stärker
darzustellen.
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