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Deutsche Soldaten sollen im Sudan den Frieden
sichern helfen
Antrag der Bundesregierung
Auswärtiges. Bis zu 75 deutsche Soldaten sollen im Sudan
eingesetzt werden, um das dort ausgehandelte Friedensabkommen
zwischen der Regierung in Khartum und der Südsudanesischen
Volksbefreiungsbewegung abzusichern und die Friedensbemühungen
der Afrikanischen Union hinsichtlich des bewaffneten Konfliktes in
der Region Darfur im Westen des Sudan zu unterstützen. Zu
diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Antrag (15/5265)
vorgelegt.
Der Bundestag wird aufgefordert, der Beteiligung deutscher
Streitkräfte an der UN-geführten Friedensmission im Sudan
(UNMIS). Das Mandat der deutschen Streitkräfte soll bis zum
24. September 2005 gelten. Planerisch sei UNMIS auf die für
die Umsetzung des Friedensabkommens vorgesehene Dauer von
sechseinhalb Jahren ausgelegt. Durch eine Beteiligung an der
UN-Friedensmission, so die Bundesregierung weiter, könne
Deutschland einen weiteren substanziellen und sichtbaren Beitrag zu
einer dauerhaften Befriedung des Sudan im Rahmen der
Bemühungen der internationalen Gemeinschaft leisten. Ohne
internationale Unterstützung bestehe die Gefahr, dass die
Regelungen des am 9. Januar dieses Jahres geschlossenen
Friedensvertrages nicht eingehalten werden. Es sei zu
befürchten, dass es zu einem erneuten Ausbruch von
Kampfhandlungen kommt. Gelinge eine Befriedung des Sudan nicht,
drohe eine Destabilisierung des flächenmäßig
größten Staates Afrikas, die auch Auswirkung auf die
gesamte Region haben würde.
Kernauftrag von UNMIS sei es, die in Nairobi erreichte
Friedensvereinbarung zu überwachen, das Entwaffnungs-,
Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramm ehemaliger
Kämpfer sowie UN-Programme in der Region zu unterstützen.
Eine weitere Aufgabe sei die Unterstützung der ehemaligen
Konfliktparteien bei Projekten des humanitären
Minenräumens sowie beim Aufbau der Zivilpolizei.
Zusätzlich sollten Verbindungs-, Beratungs- und
Unterstützungsaufgaben für die von der Afrikanischen
Union geführte Mission in Darfur wahrgenommen werden. Im
Rahmen von UNMIS könnten des Weiteren Soldaten, die Aufgaben
als Militärbeobachter der Vereinten Nationen wahrnehmen, durch
bewaffnete militärische Kräfte begleitet und
geschützt werden.
Darüber hinaus sei, so die Regierung weiter, UNMIS
ermächtigt, den Schutz von UN-Personal, -Einrichtungen und
-Ausstattung sicherzustellen sowie die Sicherheit von UN-Personal,
humanitären Hilfsorganisationen und des Personals der aus den
ehemaligen Konfliktparteien und UN-Personal zusammengesetzten
Überwachungskommissionen zu gewährleisten. In gleicher
Weise sei UNMIS - ohne die Zuständigkeit der Regierung in
Khartum in Abrede zu stellen - ermächtigt,
Zivilbevölkerung, die in unmittelbarer Bedrohung angetroffen
wird, zu schützen. UNMIS sei außerdem beauftragt, die
ehemaligen Kriegsparteien bei der Förderung von
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz zu
unterstützen.
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