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Netzagentur wacht über den Wettbewerb
Novelle des Energiewirtschaftsrechts
verabschiedet
Wirtschaft und Arbeit. Gegen das Votum von
CDU/CSU und FDP hat der Bundestag am 15. April den Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
(15/3917, 15/4068) in geänderter Fassung angenommen. Er folgte
dabei der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
vom 13. April (15/5268). Das Gesetz zielt darauf ab, durch
Regulierung der Energieversorgungsnetze und durch Entflechtung
("Unbundling") von Netzbetreibern und der Energieerzeugern einen
diskriminierungsfreien Zugang zu den Versorgungsnetzen zu
ermöglichen.
Damit beauftragt wird die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die
künftig auch für den Strom- und Gasmarkt zuständig
sein wird. Dazu soll sie in "Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen"
umbenannt werden, wie die Koalitionsfraktionen in einem ihrer
Änderungsanträge im Ausschuss verlangt hatten. Die
Opposition signalisierte, dass sie mit Fristverkürzungen
einverstanden ist, damit sich der Bundesrat am 29. April mit dem
Gesetz beschäftigen kann. Damit könnte trotz des zu
erwartenden Vermittlungsverfahrens der 1. Juli 2005 als Zeitpunkt
des Inkrafttretens eingehalten werden.
Eigentlich hätten die zugrunde liegenden
EU-Richtlinien bereits zum 1. Juli des vergangenen Jahres in
deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Dieser Termin war nicht
zu halten gewesen, weil Deutschland zunächst auf ein System
der Verbände-Vereinbarungen gesetzt hatte, um Wettbewerb auf
dem Strom- und Gasmarkt herzustellen. Nachdem dieses System jedoch
gescheitert war, wurde ein Paradigmenwechsel hin zu einem
Regulierungssystem erforderlich. Die im Ausschuss vorgenommenen
Änderungen am Regierungsentwurf betreffen unter anderem die
Missbrauchsaufsicht.
Neues System der Anreizregulierung
Zusätzlich unterliegen künftig auch
alle von den Netzbetreibern geplanten Entgelterhöhungen einer
Vorab-Überprüfung (ex ante) durch die Bundesnetzagentur.
Konkretisiert wurden darüber hinaus Netzzugangskonzepte sowie
die Grundlagen der Kalkulation der Netznutzungsentgelte. So sollen
die Entgelte für einen diskriminierungsfreien Netzzugang so
gebildet werden müssen, dass das
"Nettosubstanzerhaltungsprinzip" als Kalkulationsmethode beachtet,
Anreize für eine effiziente Leistungserbringung
berücksichtigt und eine angemessene Verzinsung des
eingesetzten Kapitals ermöglicht werden. Die den Entgelten
zugrunde liegenden Kosten müssen denen eines effizienten und
strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen.
Schneller als bisher vorgesehen wird ein
System der Anreizregulierung eingeführt, das auf
Effizienzsteigerungen abzielt und angemessene Netznutzungsentgelte
festlegen soll. Die Bundesnetzagentur soll innerhalb eines Jahres
ein Konzept für eine Anreizregulierung entwickeln und es
anschließend umsetzen.
Unter gewissen Voraussetzungen ist die
Möglichkeit für eine vorrangige Einspeisung von Biogas in
die Erdgasnetze eröffnet worden. Festgelegt wurde darüber
hinaus, dass die Netznutzungsentgelte der Ferngasstufe bei
bestehendem oder potenziellem Wettbewerb von der Regulierung
ausgenommen werden können. Schließlich ist eine
schrittweise Liberalisierung des Mess- und Zählwesens
verankert worden.
Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag der
CDU/CSU-Fraktion (15/3998), einen klaren und funktionsfähigen
Ordnungsrahmen für die Strom- und Gasmärkte zu schaffen,
sowie einen Antrag der FDP-Fraktion (15/4037), durch
ordnungspolitische Vorgaben mehr Wettbewerb und Transparenz in die
Energiewirtschaft zu bringen. Keine Mehrheit fand im Plenum ebenso
ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (15/5279). Darin
hatte die Fraktion Nachbesserungen verlangt, weil das Gesetz wegen
"mangelnder Konsistenz und Transparenz" dem Wettbewerb eher schaden
würde, da es die "engen Oligopolstrukturen"
verfestige.
In der Plenardebatte sagte Gudrun Kopp (FDP),
wichtig sei die politische Unabhängigkeit der
Bundesnetzagentur. Da die Regulierung eine staatliche Aufgabe sei,
dürfe sie nicht durch Umlagen finanziert werden. Zu
kritisieren seien auch "sachfremde Aspekte" wie die Vorrangregelung
für die Biogaseinspeisung. Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) lobte
zwar das Entgegenkommen der Koalition in einigen Punkten, zeigte
sich aber nicht restlos zufrieden mit dem Gesetz. Beispielsweise
würden kleine und mittlere Stadtwerke stark belastet, und die
Vorschriften zur Stromkennzeichnung schüfen mehr
Bürokratie. Niedrige Energiepreise seien der beste
Verbraucherschutz, sagte sie.
Dagegen befand Michaele Hustedt (Bündnis
90/Die Grünen), dass starke Verbraucherrechte wie die
vorgesehene Verbandsklage ein Motor für mehr Wettbewerb seien.
Sie lud Unternehmen dazu ein, in Deutschland zu investieren. Rolf
Hempelmann (SPD) mahnte, die Erwartung sinkender
Netznutzungsentgelte nicht überzustrapazieren, da auch andere
Faktoren auf die Strom- und Gaspreise einwirkten. Neben der
Wettbewerbsfähigkeit gehe es auch um Wirtschaftlichkeit und
Versorgungssicherheit.
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