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Vorschriften gegen den Missbrauch gewisser
Rufnummern verschärfen
Telekommunikationsdienste
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung will die
Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von
Telekommunikationsdiensten neu regeln. Dazu hat sie einen
Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher
Vorschriften (15/5213) vorgelegt, den der Bundestag am 15. April
zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
überwiesen hat. Darüber hinaus sollen die
Verbraucherschutz-Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs
von Mehrwertdienste-Rufnummern (0190 und 0900) verbessert
werden.
Der Kampf gegen den Missbrauch bei der Nutzung dieser Rufnummern
ist der Regierung nach eigener Darstellung ein "besonderes
Anliegen". Nur so könne unseriösen Anbietern Einhalt
geboten und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden. Das
2003 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs
dieser Nummern habe den Verbraucherschutz bereits erheblich
verbessert. Durch die Vorgaben über Preisobergrenzen,
Preisangaben und die Zwangstrennung von Verbindungen nach einer
Stunde sei das Risiko, sich durch Nutzung solcher Nummern hoch zu
verschulden, verringert worden.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
hat für die Registrierung so genannter Einwählprogramme
(Dialer) bereits umfassende Vorgaben erarbeitet, wie es in dem
Gesetzentwurf heißt. Die Behörde werden prüfen
müssen, ob und inwieweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
weitere Anforderungen an die Dialer notwendig werden.
Mit dem im vergangenen Jahr novellierten
Telekommunikationsgesetz habe die Regulierungsbehörde
darüber hinaus eine Generalermächtigung erhalten, gegen
jede rechtswidrige Rufnummernutzung einschreiten zu können.
Damit werde es unseriösen Anbietern erschwert, die
gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Ferner würden mit dem
Entwurf die EU-Vorgaben über den Universaldienst
(flächendeckende Bereitstellung einer Grundversorgung) und die
Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diens-ten
weiter konkretisiert. Geändert werden sollen neben dem
Telekommunikationsgesetz auch das Artikel-10-Gesetz und das
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat gebeten zu
prüfen, inwieweit es erforderlich ist, die Verpflichtung der
Unternehmen, Universaldienstleistungen kos-tenlos zu erbringen,
auch auf solche Dienste zu erstrecken, die nicht zum
Universaldienst gehören. Darüber hinaus sei dafür zu
sorgen, dass die Vorschriften zur Regelung der Notrufe im
notwendigen Umfang geändert werden. Künftig würden
orts- und anschlussunabhängige Dienste von Anbietern erbracht,
etwa Telefonie über Internet-Protokoll. Nur der
Diensteanbieter kenne die Identität des Nutzers und könne
die notwendigen Daten wie Rufnummer und Standard ermitteln, die
für Notrufdienstleistungen erforderlich seien. Werde diese
Entwicklung nicht berücksichtigt, müsste das Gesetz bald
wieder ergänzt werden.
Im Einzelnen macht die Länderkammer 39
Änderungswünsche und Prüfbitten geltend. Die
Bundesregierung stimmt ihnen nur teilweise zu. Abgelehnt wird eine
Prüfung, ob die Verpflichtung zu kostenlosen
Universaldienstleistungen auf weitere Dienste erstreckt werden
kann. Dabei handele es sich um allgemein nachgefragte Leistungen,
so die Regierung, die eine Verpflichtung aller Unternehmen aus
Verbrauchersicht rechtfertigen. Einige Dienstleistungen würden
darüber hinaus zurzeit am Markt von allen Unternehmen
angeboten, etwas Einzelverbindungsnachweise. Prüfen will sie
dagegen den Vorschlag des Bundesrates zur Regelung der Notrufe.
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