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dpa
Sicherungsverwahrung
Vorstoß von Bayern und
Thüringen
Bayern und Thüringen wollen für gefährliche
jugendliche Straftäter eine nachträgliche
Sicherungsverwahrung einführen. Bayerns Justizministerin Beate
Merk (CSU) begründete am 29. April in Bundesrat den
Gesetzesvorstoß mit einem spektakulären Einzelfall. Wenn
sich während des Jugendstrafvollzugs die Gefährlichkeit
erweise, müsse auch nachträglich eine
Sicherungsverwahrung angeordnet werden können.
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