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Sexuelle Ausbeutung unter Strafe stellen
Menschenhandel
Recht. Die sexuelle Ausbeutung von
Menschenhandelsopfern soll unter Strafe gestellt werden. Dazu soll
ein neuer Paragraf in das Strafgesetzbuch eingefügt werden.
Dies ist Teil eines Gesetzentwurfes der CDU/CSU-Fraktion
(15/5326).
So genannte Freier sollen strafrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden, wenn ihnen nachgewiesen werden kann,
dass sie bei sexuellen Handlungen die Zwangslage der Prostituierten
zumindest für möglich gehalten haben. Ihnen müssten
also zumindest Umstände bekannt sein, die auf eine Zwangslage
hindeuten. Dies könnten etwa abgeschlossene Räume,
Drogenabhängigkeit, Verletzung als Folge von physischer
Gewalt, eine fehlende Aufenthaltserlaubnis und von Zuhältern
diktierte Preise sein.
Weiter will die Union eine Kronzeugenregelung
für Menschenhandelsdelikte einführen. Die
Überwachung der Telekommunikation bei allen Straftaten des
Menschenhandels soll ermöglicht werden.
Die CDU/CSU begründet ihre Initiative
damit, dass das geltende Recht die Opfer von
Menschenhandelsdelikten nicht ausreichend gegen sexuellen
Missbrauch und Zwangsprostitution schütze. Vor allem bleibe es
dabei, dass die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern durch
so genannte Freier in der Regel nicht geahndet werden kann. Dies
erscheine nicht länger hinnehmbar.
Tag für Tag mache sich eine Vielzahl von
so genannten Freiern die Notlage von Opfern des Menschenhandels,
namentlich der Zwangsprostituierten im Grenzgebiet zu den
ehemaligen Ostblockstaaten, zunutze. Betroffen seien jedoch auch
Frauen und Mädchen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
aus diesen Staaten oder der Dritten Welt nach Deutschland gelockt
und dort zur Prostitution gezwungen wurden.
Selbst dann, wenn den Freiern bewusst sei
oder sie angesichts der Umstände damit rechneten, dass es sich
bei den Prostituierten um Opfer "skrupelloser Frauen- und
Mädchenhändler" handele, machten sie sich nach geltendem
Recht in der Regel nicht strafbar. Denn die Straftaten des
Menschenhandels seien zu diesem Zeitpunkt fast ausnahmslos bereits
endgültig beendet.
Die CDU/CSU erhofft sich eine "breite
Mehrheit" für den Gesetzentwurf. Deshalb beschränke sich
die Initiative darauf, die zentralen Defizite bei der
strafrechtlichen Bewertung des Menschenhandels zu beseitigen. Um
die infolge des Prostitutionsgesetzes aufgetretenen Lücken im
straf- und strafverfahrensrechtlichen Instrumentarium der
Strafverfolgungsbehörden in den Griff zu bekommen, bleibe eine
umfassende Revision der straf- und zivilrechtlichen Regelungen des
Prostitutionsgesetzes einem gesonderten Gesetzentwurf
überlassen.
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