bob
Zusammenarbeit mit "Schwellenländern"
umgestalten
Armutsbekämpfung
Entwicklungszusammenarbeit. Deutschland soll die
Entwicklungszusammenarbeit mit so genannten Schwellenländern
umgestalten. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag
(15/5329). Dabei sei die Armutsbekämpfung in
Schwellenländern, darunter versteht man ein wirtschaftlich
relativ fortgeschrittenes Entwicklungsland, weiterhin als ein
wichtiges Thema zu sehen. Allerdings sollten Schwellenländer
auch eigene Ressourcen zur Armutsbekämpfung bereitzustellen
und die Rahmenbedingung bei der Armutsbekämpfung
verbessern.
Die Union führt aus, es habe sich eine Gruppe stärker
entwickelter Länder herausgebildet, die wirtschaftlich
erfolgreich seien und deren außenpolitische Bedeutung stetig
zunehme. Dieser Gruppe gehörten etwa China, Indien,
Südafrika und Brasilien an. Dies habe die Frage aufgeworfen,
ob die beachtlichen wirtschaftlichen Erfolge zur Einstellung der
Entwicklungszusammenarbeit mit den Schwellenländern
führen sollten. Dann könnten die frei werdenden
Ressourcen den ärmsten Entwicklungsländern besser zugute
kommen.
Bei einer "differenzierten Betrachtung" werde aber ebenso
schnell deutlich, dass in diesen Ländern weiterhin auch eine
große Zahl von Armen lebt. Die Konzeption der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit dürfe daher nicht nach
einem "allgemeingültigen Strickmuster" erfolgen, sondern
müsse "maßgeschneidert" an die spezifische Situation der
Schwellenländer angepasst werden. Es müsse im gemeinsamen
Interesse sein, dass die Schwellenländer stabil bleiben, sich
unter Lösung ihrer sozialen Probleme weiterentwi-ckeln und
"reibungslos" in den globalisierten Markt integriert werden
könnten. Bei der Armutsbekämpfung seien die
Schwellenländer allerdings in die Pflicht zu nehmen.
Zudem verlangt die Unionsfraktion, dass strategische
Partnerschaften zur Lösung gemeinsamer Probleme angebahnt und
gemeinsame Strategien zur Unterstützung der ärmsten
Entwicklungsländer erarbeitet werden. Dabei müsse die
Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts koordiniert auf Grundlage
gemeinsam abgestimmter Länderstrategien erfolgen.
Die Wirksamkeit der deutschen Zusammenarbeit sei unter anderem
durch eine verstärkt sektorale und regionale Konzentration
(beispielsweise auf Ebene der Bundesstaaten in Indien und
Brasilien) zu erhöhen. Die Vergabe von Zuschüssen
dürfe nur im Ausnahmefall erfolgen und nur für
Kooperationsfelder, an denen auch Deutschland ein hohes Interesse
hat.
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