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Vorschlag für steuerliche Förderung von
Rußpartikelfiltern vorlegen
Feinstaubrichtlinie
Umwelt. Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den Ländern
einen abgestimmten Vorschlag für eine aufkommensneutrale,
steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern vorlegen.
Zusammen mit der Industrie soll sie des Weiteren die Forschung und
Entwicklung beim Einsatz alternativer Antriebsformen und
Kraftstoffe vorantreiben.
Zu dieser Forderung sieht sich die CDU/CSU-Fraktion veranlasst.
In einem Antrag (15/5330) nehmen die Abgeordnenten Bezug auf die
Luftqualitätsrahmenrichtlinien der Europäischen Union und
dabei insbesondere auf die so genannte
Feinsteinstaubrichtlinie.
Nach dieser Luftreinhalterichtlinie dürfe seit dem 1.
Januar 2005 Feinstaub nur noch mit einer
Körnchengröße von 10 Mikrometern an höchstens
35 Tagen im Jahr einen Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kilometer
Luft überschreiten. Für das Jahr 2010 setze die
Luftreinhalterichtlinie die Zahl der zulässigen
Überschreitungen der Tagesmittelwerte für Feinstaub auf
sieben Tage herab. Für die Union ist bereits heute abzusehen,
dass diese Grenzwerte für das Jahr 2010 nicht eingehalten
werden können, wenn nicht die erforderlichen Maßnahmen
zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft ergriffen
werden. Sie moniert, dass ein "umfassendes Gesamtkonzept" zwischen
Bund, Länder, Kommunen und der Industrie nocht nicht
vorliege.
Die Fraktion plädiert in ihrem Antrag dafür, die zu
ergreifenden Maßnahmen nicht nur einseitig auf den
Verkehrssektor zu konzentrieren. Die privaten Haushalte
müssten auch bei der Verringerung der Schadstoffbelastungen
einbezogen werden, so die Unionsabgeordneten.
Um die Belastung der Luft mit Stickstoffoxid, Blei oder
Partikeln zu reduzieren, fordern sie von der Regierung des
Weiteren, ein "schlüssiges Gesamtkonzept" vorzulegen und einen
konkreten Zeitplan für dessen Umsetzung zu
präsentieren.
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