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sas
Kennzeichnungspflicht für
Geflügelfleisch
Import aus Nicht-EU-Staaten
Verbraucherschutz. Gesalzenes, gewürztes oder gebratenes
Geflügelfleisch, das von außerhalb in die EU
eingeführt wird, soll nach dem Willen der Unionsfraktion der
gleichen Kennzeichnungspflicht unterworfen werden wie unbehandeltes
Geflügelfleisch aus Nicht-EU-Staaten. In ihrem Antrag
(15/5247) tritt die Fraktion ferner dafür ein, dass die
Bundesregierung sich auf europäischer Ebene dafür
einsetzt, sendungsbezogene Rückstandsuntersuchungen vor dem
Export aus einem Nicht-EU-Land auf Kosten des Importeurs generell
vorzuschreiben.
Die Abgeordneten verweisen auf eine Initiative des Bundesrates,
in der sich dieser auf Einfuhruntersuchungen in Sendungen aus
Nicht-EU-Ländern wie China, Vietnam, Indonesien oder Chile
bezog. Dort seien vermehrt verbotene Stoffe festgestellt
worden.
Für den Bundesrat habe dies den Verdacht nahe gelegt, dass
in vielen dieser in die EU exportierenden Länder die
rechtlichen oder verwaltungstechnischen Bestimmungen bei der
Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe sowie
Rückstandskontrollen nicht oder nicht hinreichend angewendet
werden und die betreffenden Nicht-EU-Staaten ihre
Rückstandskontrollversprechen nicht einhalten. Insofern sei
die Nahrungsmittelsicherheit nicht gewährleistet, denn die
hohen deutschen Produktionsstandards beim Einsatz von Medikamenten
und Futtermitteln würden in diesen Ländern nicht immer
beachtet.
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