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"Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker..."
Werbung für Heilmittel
Gesundheit und Soziale Sicherung. Der vom
Bundesrat vorgelegte Entwurf zur Änderung des
Heilmittelwerbegesetzes (15/4117) wird von Experten
überwiegend positiv beurteilt. Dies zeigte sich bei einer
öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 11.
Mai. Die Sachverständigen befürworteten eine Lockerung
der Werbung für rezeptfreie Medikamente, sprachen sich aber
gleichzeitig mehrheitlich für ein Werbeverbot für
Schönheitsoperationen aus.
Plastische Chirurgie ist keine Ware, die
kommerziell vermarktet werden sollte, sondern es geht um eine
Patientenbehandlung", betonte die Vertreterin der Vereinigung der
Deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC), Constanze Neuhann-Lorenz:
"Es geht um Leiden, die gemindert werden sollen. Die Vermarktung
einer solchen Patientenbehandlung als Ware ist geradezu pervers."
Sie unterstützte damit den Vorschlag des Bundesrates, Werbung
für Schönheitsoperationen ohne zwingende medizinische
Notwendigkeit zu verbieten.
In weniger drastischen Worten aber dennoch
deutlich signalisierte auch die Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) Zustimmung zu dem Entwurf. Dieser sieht vor, nicht nur
suggestive, irreführende Werbung für solche Eingriffe,
sondern auch Vorher-/Nachhervergleiche zu verbieten. Vzbv-Vertreter
Thomas Isenberg verwies in dem Zusammenhang auf die "erheblichen
Risiken für die Patienten und für die
Solidargemeinschaft", die sich aus solchen Verfahren ergeben
würden. Allerdings plädierte der Verband für eine
weitergehende Regelung und forderte ein komplettes Werbeverbot
"aufgrund der steigenden Anzahl solcher Operationen bei Kindern und
Jugendlichen".
Christoph Fiedler vom Bundesverband der
Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) betonte, dass es "sicherlich
viele Entwicklungen gibt, die man nicht gut heißen kann". Aber
dennoch sei zu fragen, ob allein die Werbung dafür
verantwortlich sei, denn irreführende Werbung sei bereits zum
gegenwärtigen Zeitpunkt verboten. Eine der kritischsten
Positionen bezog der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft
(ZAW). Die vorgesehene Gesetzesänderung sei mit dem Leitbild
des informierten und aufgeklärten Durchschnittsverbrauchers
nicht in Einklang zu bringen, heißt es in der schriftlichen
Stellungnahme. Auch den Hinweis auf den besonderen Schutz von
Kindern und Jugendlichen ließ der Verband nicht gelten.
Schließlich seien Schönheitsoperationen an
Minderjährigen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten
möglich.
Grundsätzlich stimmten die Experten den
Plänen der Koalition zu, Werbung für verschreibungsfreie
Medikamente zu liberalisieren. In einem Entwurf der
Regierungsfraktionen zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
(15/5316), mit dem die nationalen Vorschriften mit
europäischem Recht in Einklang gebracht werden sollen, ist
eine solche Liberalisierung vorgesehen. Eine Neuregelung sei
erforderlich, schreibt die vzbv in ihrer Stellungnahme, "da das
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit durch die
Herausnahme der rezeptfreien Medikamente aus der
Erstattungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenkasse gestiegen
ist". Allerdings sei es notwendig, weiter Beschränkungen
aufrecht zu erhalten, wenn es um meldepflichtige
Infektionskrankheiten, bösartige Tumorneubildungen oder
Suchtkrankheiten gehe. Der Verband der privaten Krankenversicherung
regte an, den Gesetzentwurf so zu ergänzen, dass Fach- und
Gebrauchsinformationen aller zugelassenen Arzneimittel, die nicht
Werbezwecken dienen, von einem Werbeverbot ausgespart bleiben. Da
in anderen europäischen Ländern solche Informationen zum
Teil über das Internet bezogen werden können, ginge das
Verbot ins Leere, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.
Außerdem hätte er den Nachteil, dass deutsche Verbraucher
falsche und in Deutschland nicht gültige Informationen
erhalten würden.
Zur Diskussion stand auch die im dem
Gesetzentwurf vorgesehene Anpassung der Informationen auf
Packungsbeilagen an europäische Richtlinien. Sie wurde von den
Experten zwar überwiegend positiv bewertet. Allerdings
befürworteten sie eine längere Übergangsfrist, um
die nötigen Umstellungen durchzusetzen.
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