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Neuregelung für DDR-Renten kommt
Einigkeit im Plenum
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Novelle zu
Rentenansprüchen aus der DDR-Zeit hat die parlamentarische
Hürde genommen: Der Bundestag nahm den Koalitionsentwurf
(15/5314) am 12. Mai in der am Vortag vom Gesundheitsausschuss
geänderten Fassung (15/5488) einstimmig an. Die Fraktionen
hatten sich im Ausschuss auf einen interfraktionellen
Änderungsantrag verständigt. In die Neufassung des
Gesetzentwurfs waren im Wesentlichen Vorschläge der Union aus
ihrem zuvor eingebrachten Änderungsantrag eingeflossen.
Hintergrund der Gesetzes ist ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2004, das die Kürzung von
DDR-Renten für verfassungswidrig erklärt und die
Bundesregierung verpflichtet hatte, bis Juli 2005 eine Neuregelung
zu schaffen. Das Gericht hatte vor allem die
Kürzungsmechanismen kritisiert, die auf einer Zuordnung zu
bestimmten Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nach "Staats- und
Systemnähe" beruhten. Davon betroffen sind insbesondere
bestimmte Berufsgruppen in leitenden Funktionen der ehemaligen
DDR.
Die Union kritisierte in der Ausschusssitzung kritisiert, dass
die geplante Regelung die "Gerechtigkeitsschere zwischen Opfern und
Tätern" erhöhen würde. Es wäre ein "total
falsches Signal", wenn sich "Sys-temtäter" im Sommer über
eine Nachzahlung und Rentenerhöhung freuen dürften. Die
FDP kritisierte, dass der Entwurf "erst auf Druck der
Öffentlichkeit" in einem "Hauruck-Verfahren" ohne eingehende
Untersuchungen der rechtlichen Situation eingebracht wurde. Die
Koalition bekräftigte dagegen ihr Bemühen um eine
möglichst gerechte Regelung und betonte, sie habe in ihrem
Entwurf den engen Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht
gesetzt hatte, ausgeschöpft. "Wir bewegen uns schon jetzt auf
dünnem Eis."
Dem ursprünglichen Gesetzentwurf zufolge sollte die bisher
geltende Entgeltbegrenzung auf die Zeiten beschränkt werden,
in denen insbesondere solche Funktionen im Parteiapparat der SED,
in der Regierung oder im Staatsapparat ausgeübt wurden, die
eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für
Staatssicherheit (MfS) sowie dem Amt für Nationale Sicherheit
umfassten. Auch die Zeiten in Funktionen auf den höchsten
Ebenen des so genannten Kadernomenklatursystems der DDR sollten
laut Entwurf von der Begrenzung des bei der Rentenberechnung
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betroffen
werden, da die Bezieher "einkommens- und versorgungsseitig" Teil
eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung innerhalb des Staates
gewesen seien.
Die Union hatte moniert, dieser Personenkreis sei nicht
vollständig. Auch weitere Personengruppen seien dem MfS
gegenüber faktisch oder rechtlich weisungsbefugt gewesen. In
die geänderte Fassung des Entwurfs wurden daraufhin unter
anderem Personen aufgenommen, die folgende Funktionen
ausübten: Mitglied, Kandidat oder Staatsekretär im
Politbüro oder der SED, Generalsekretär, Sekretär
oder Abteilungsleiter des Zentralkomitees der SED, Erster oder
Zweiter Sekretär der SED-Bezirks- oder Kreisleitung,
Abteilungs- oder Referatsleiter für Sicherheit oder
Abteilungsleiter für Staat und Recht, Minister,
stellvertretender Minister oder stimmberechtigtes Mitglied von
Staats- oder Ministerrat und ihre Stellvertreter, Vorsitzender des
Nationalen Verteidigungsrats, des Staatsrats, des Ministerrats und
ihre Stellvertreter, Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft der
DDR, Staatsanwalt oder Richter der so genannten I-A-Senate.
Nicht übernommen wurde der Vorschlag der Union, ehemalige
stimmberechtigte Mitglieder des Staats- oder Ministerrats und ihre
jeweiligen Stellvertreter in den betroffenen Personenkreis
aufzunehmen. Auch die so genannten Offiziere im besonderen Einsatz
und Inoffizielle Mitarbeiter des MfS werden in der Neufassung der
Novelle nicht erwähnt, da sie nach Auskunft der
Bundesregierung bereits einer entsprechenden gesetzlichen Regelung
unterliegen.
Alle Fraktionen zeigten sich erfreut über den Kompromiss
"in dieser schwierigen Gesetzgebung". Es sei eine "gute Regelung",
so die SPD. "Für uns als Parlament ist das ein guter Tag",
lobte auch die Union die Zusammenarbeit. Mit der Einigung sei die
Gerechtigkeitslücke zwischen den Opfern und Tätern zwar
nicht zu hundert Prozent geschlossen, aber doch geringer
geworden.
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