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Rezeptpflicht bleibt
Leistungskatalog der GKV
Gesundheit und Soziale Sicherung. Gegen eine generelle
Wiederaufnahme nicht verschreibungspflichtiger Medikamente in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat
sich am Mittwochmittag der Gesundheitsausschuss ausgesprochen. Er
lehnte einen Antrag der FDP (15/3995) hierzu ab. Ein Antrag der
Union (15/5318), in dem sie für die Erstattung rezeptfreier
Arzneien für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
plädiert, wird noch weiter beraten. Die Koalitionsfraktionen
beschlossen eine öffentliche Anhörung mit
Sachverständigen zu diesem Thema.
Die FDP bezeichnete in der Diskussion die Rezeptpflicht als
einen "falschen Weg". Dies sei ein ungeeignetes Kriterium zur
Abgrenzung zwischen erstattungspflichtigen und nicht
erstattungspflichtigen Medikamenten, denn sie sei an das Risiko-
und Missbrauchspotenzial gekoppelt, und nicht an die Frage der
therapeutischen Notwendigkeit oder des Nutzens. "Nicht alle
Präparate, die bisher erstattet wurden, sind gut",
argumentierte die SPD. Es seien vor allem Mittel wie Nasenspray und
Hustensaft, die vor der Gesundheitsreform von den Krankenkassen
bezahlt wurden. Handlungsbedarf bestehe allerdings bei Allergien
und Hautkrankheiten. In diesem Bereich müsse eine Neuregelung
gefunden werden, damit bei chronischen Erkrankungen rezeptfreie
Arzneien erstattet werden könnten. Eine generelle Öffnung
- so eine Regierungsvertreterin in der Sitzung - wäre aber ein
"überschießendes Instrument". Es gebe außerdem
bereits eine "große Ausnahmenliste" mit
erstattungsfähigen rezeptfreien Medikamenten. Diese
könnte vielleicht erweitert werden, aber die Rezeptpflicht
bleibe.
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