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Bundesstiftung Baukultur kommt
Gesetz verabschiedet
Verkehr und Bauwesen. Das Bewusstsein für die Baukultur
hierzulande bei Bauschaffenden und in der Bevölkerung soll
künftig eine Bundesstiftung Baukultur stärken. Zur
Gründung einer solchen Stiftung hat der Bundestag am 12. Mai
die Gesetzesvorlage der Bundesregierung (15/4998) in
geänderter Fassung einstimmig angenommen und folgte damit
einer Empfehlung des federführenden Ausschusses (15/5485). Ein
Entschließungsantrag der FDP (15/5495) fand keine Mehrheit.
Dieser strebte eine Stiftung bürgerlichen Rechts an, die mit
"angemessenem Kapitalvermögen" auszustatten sei. Geplant ist
nach der Gesetzesvorlage, dass sich die Bundesstiftung nach einer
anfänglichen Anschubfinanzierung von 2,5 Millionen Euro
jährlich langfristig selbst trägt und der Bundesanteil
zurückgeführt wird.
Die Union stimmte letztlich dem Gesetzentwurf "im Interesse der
Angelegenheit" zu , die man seit etwa fünf Jahren gemeinsam
verfolgt habe. Nachdrück-lich trat sie dafür ein, dass
sich Architektur- und Ingenieurbüros finanziell und durch
"echte Beiträge" bei der Stiftung einbringen, um die Privaten
nicht aus der Verantwortung zu entlassen und die Stiftung nicht zu
einem "Debattierclub" werden zu lassen. Leider sei ein solches
Engagement derzeit noch nicht gegeben. Auf Antrag der Union wurde
eine Protokollnotiz angefügt, der zufolge der
Stiftungsvorstand über entsprechende Qualifikationen
verfügen müsse. Die FDP begründete ihre Zustimmung
zum geänderten Gesetzentwurf mit dem gemeinsamen
Grundanliegen.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
begrüßten die Übereinstimmung in der Sache und
wiesen darauf hin, dass man die Rechtsform einer
öffentlich-rechtlichen Stiftung sorgfältig abgewogen
habe. Auch die Grünen unterstrichen ihr Interesse an einer
privat getragenen Finanzierung. Im Sinne der Einwerbung privater
Mittel habe man deshalb den Gesetzestext verändert.
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