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Kreditanstalt für Wiederaufbau
übernimmt DDR-Versicherungsfälle
Fachgespräch im Finanzausschuss
Finanzen. Die "Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung"
(SinA) soll zum 1. Januar 2008 aufgelöst werden. Die
Abwicklung noch verbleibender Schadensfälle soll dann von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernommen werden.
Dies sieht ein Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes (15/5221) vor. Zur Übernahme
durch die KfW hat der Finanzausschuss am 11. Mai Vertreter der
SinA, der KfW, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht und der KPMG Deutsche
Treuhand-Gesellschaft AG als Abschlussprüfer der SinA in einem
öffentlichen Fachgespräch angehört.
Die SinA ist laut ihren Vertretern Peter Werner Radunski und
Hansjoachim von Wick weder ein Versicherungs- noch ein
Liquidationsunternehmen, sondern eine Einrichtung des
Bundesfinanzministeriums und als solche Teilrechtsnachfolgerin
für die Abwick-lung der Altschäden der Staatlichen
Versicherung der DDR. Sie muss bei ihrer Rechnungslegung die
Vorschriften für Versicherungsunternehmen beachten, was
besonders die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen
für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrifft.
Nach Darstellung Radunskis wird die SinA ihre letzten Schäden
erst nach dem Jahr 2050 abgewickelt haben. Dabei handele es sich um
Geburtsschäden an Personen, die im ersten Halbjahr 1990
geboren wurden, versicherungstechnisch
Ärztehaftpflichtschäden. Die Schadensersatzrenten, die
von der SinA gezahlt würden, seien nur selten über einen
längeren Zeitraum verteilte "gleichmäßige"
Zahlungen. Meist müssten in jedem Einzelfall die
Ansprüche fortlaufend geprüft werden. Die rechtliche
Grundlage der Abwicklung bleibe DDR-Recht, vor allem
Haftpflichtrecht der DDR. Derzeit belaufe sich die Zahl der noch
offenen Schadensfälle auf etwa 3.000, zum Zeitpunkt des
Übergangs an die KfW würden es noch 2.200 sein. Werner
Genter von der KfW kündigte an, der Bedarf an Mitarbeitern bei
der SinA werde weiter zurückgehen. Im Rahmen der KfW werde
dies eine kleine Aufgabe sein, die gut zu den ebenfalls von der KfW
abgewickelten vereinigungsbedingten Sonderaufgaben passe.
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