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Übergabe ohne Erbschaftsteuer
Union will Unternehmensnachfolge
erleichtern
Finanzen. Die CDU/CSU-Fraktion will die Unternehmensnachfolge
sichern, indem sie Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer
vorschlägt. In einem Gesetzentwurf (15/5448) wird als Ziel die
Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen genannt. Danach
soll die Erbschaftsteuer, die auf produktiv eingesetztes
Vermögen entfällt, über einen Zeitraum von zehn
Jahren gestundet und in gleich bleibenden Jahresraten erlassen
werden, wenn der Betrieb fortgesetzt wird. Vermögenswerte wie
Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und
Verpachtung sollen dagegen nicht begünstigt werden. Dieses
Vermögen werde grundsätzlich nicht dem begünstigten
Betriebsvermögen zugerechnet, auch wenn es für
Einkommensteuerzwe-cke dem Betrieb zugeordnet sei.
Anders als bisher will die Union bei nichtproduktivem
Vermögen auch keinen Bewertungsabschlag vornehmen, wenn es in
den Betrieb eingelegt wird. Künftig sollen somit etwa
Mietwohnungen unabhängig davon, ob sie im Privat- oder
Betriebsvermögen sind, der gleichen Erbschaftsteuer
unterliegen. Der Steuerausfall durch Entlastung des produktiven
Vermögens werde dadurch teilweise kompensiert. Bei der
Abgrenzung des nichtproduktiven Vermögens müsse beachtet
werden, dass die für operative Zwecke der Unternehmen
bestimmten Gelder und sonstigen Reserven grundsätzlich nicht
angetastet werden und Banken, Versicherungen und
Wohnungsbauunternehmen grundsätzlich auch in den Genuss der
Entlastung kommen. Übersteigt der Wert des auf den Nachfolger
übergehenden Betriebsvermögens 100 Millionen Euro, soll
die Erbschaftsteuerbefreiung nicht gewährt werden. Die
bisherige Entlastung des Betriebsvermögens durch Freibetrag,
Bewertungsabschlag und Anwendung der Steuerklasse 1 unabhängig
vom Verwandtschaftsgrad des Erwerbers solle aber erhalten bleiben.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 13. Mai zur Beratung an den
Finanzausschuss überwiesen.
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