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Beschränkung auf Bausektor aufheben
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Wirtschaft und Arbeit. SPD und Bündnis
90/Die Grünen wollen die Beschränkung des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf den Bausektor aufheben. Wie es in
einem Gesetzentwurf (15/5445) heißt, ist das 1996
verabschiedete Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf den Bausektor und
die Seeschifffahrtsassistenz beschränkt. Die Fraktionen wollen
diese Beschränkung beseitigen, um damit allen Branchen die
Möglichkeit zu eröffnen, das Gesetz durch den Abschluss
von Tarifverträgen auch für sich selbst nutzbar zu
machen. Dabei müsse aber das EU-rechtliche Verbot der
Ausländerdiskriminierung beachtet werden.
Im Ausland ansässige Arbeitgeber
dürften nur dann zur Einhaltung deutscher Tarifverträge
verpflichtet werden, wenn auch jeder entsprechende inländische
Arbeitgeber diese Tarife zwingend einhalten muss, heißt es. Da
die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ebenso
wie der alternativ mögliche Erlass einer Rechtsverordnung nur
die im Tarifvertragsgebiet ansässigen Arbeitgeber rechtlich
binde, könnten diese Instrumente die inländischen
Arbeitgeber nur dann lückenlos erfassen, wenn das gesamte
Bundesgebiet zum Tarifvertragsgebiet wird.
SPD und Bündnisgrüne betonen, die
Erweiterung der Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sei nicht mit dem
Erlass staatlicher Mindestlöhne gleichzusetzen. Allein die
Tarifvertragsparteien entschieden über den Abschluss von
Tarifverträgen und damit auch über die Herstellung
bundesweiter Tarifvertragsstrukturen. Die als weiterer Schritt
erforderliche Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags
oder der Erlass einer Rechtsverordnung könne der Staat nicht
von Amts wegen vornehmen. Das Verfahren könne in beiden
Fällen nur auf Antrag einer beteiligten Tarifvertragspartei
eingeleitet werden. Zu den Gesetzesfolgen heißt es in dem
Entwurf, nur dort, wo die Tarifvertragsparteien bundesweit
flächendeckende Strukturen herstellen und auf eigenen Antrag
ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird,
werde eine Rechtswirkung eintreten. Dann würden die deutschen
Tarifverträge dazu führen, dass sich das Lohnniveau auch
bei grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmern erhöht.
Dies könnte sich wiederum in Preiserhöhungen
niederschlagen, wenn es den entsendenden Unternehmen im Ausland
gelingt, diese Zusatzkosten auf ihre deutschen Kunden zu
überwälzen.
Mittelfristig, so die Koalition, könnten
bei breiter Anwendung der Neuregelung größere Teile der
deutschen Wirtschaft indirekt belastet werden, und zwar um so
stärker, je mehr Vorleistungen die nach Deutschland entsandten
Arbeitnehmer produziert haben und je besser es ihren
ausländischen Arbeitgebern gelingt, ihre Angebotspreise
aufgrund höherer Arbeitskosten anzupassen. Wenn es durch
dieses Gesetz zur Einführung allgemein verbindlicher
tarifvertraglicher Mindestlöhne kommt, könne dies in den
entsprechenden Branchen zu höheren Arbeitskosten führen -
mit Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Höhe der
an Arbeitslose zu zahlenden Leistungen. Bislang sind laut Koalition
Arbeitgeber aus dem Ausland - mit Ausnahme des Bausektors - nicht
verpflichtet, ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern die
hier geltenden Tarifvertragsbedingungen einzuräumen. Dadurch
würden hierher entsandte Arbeitnehmer benachteiligt. Vor allem
die Arbeitsplätze bei kleinen und mittleren Unternehmen seien
durch unfairen Wettbewerb gefährdet. Der Bundestag
überwies den Entwurf am 13. Mai an den
Wirtschaftsausschuss.
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