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Große Koalition für mehr
Freiräume
Hinzuverdienstmöglichkeiten von
Arbeitslosen
Wirtschaft und Arbeit. SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die
Grünen wollen die Freibetragsregelungen für
erwerbsfähige Arbeitslose neu fassen. Dazu haben sie einen
Gesetzentwurf (15/5446 neu) vorgelegt, der darauf abzielt, den
Hilfebedürftigen stärkere Anreize als bisher zur Aufnahme
oder Fortsetzung einer Tätigkeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu bieten. Damit soll diese Personengruppe
mittelfristig aus eigenen Kräften und ohne die Grundsicherung
für Arbeitsuchende ihren Lebensunterhalt bestreiten
können. Der Bundestag hat den Entwurf am 13. Mai zusammen mit
einem FDP-Antrag, die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu
verbessern (15/5271, siehe Das Parlament Nr. 18/19, Seite 17), zur
Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
überwiesen.
Die drei Fraktionen planen, in allen Einkommensbereichen
höhere Freibeträge für Erwerbstätigkeit
einzuräumen, zugleich aber auch eine einfachere Lösung
für die Einkommensanrechnung zu schaffen. Die höhere
Freistellung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit lässt den
Angaben zufolge Mehrbelastungen von rund 480 Millionen Euro
jährlich erwarten. Dem stünden Entlastungen durch
zusätzliche Arbeitsverhältnisse von erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen in Höhe von etwa 320 Millionen Euro
jährlich gegenüber. Die Nettobelastung der
öffentlichen Haushalte beziffern die Abgeordneten daher mit
etwa 160 Millionen Euro jährlich.
Vorgesehen ist, einen Grundfreibetrag von 100 Euro
einzuführen, bis zu dem das Einkommen nicht
berücksichtigt wird. Um mögliche Härten zu
vermeiden, sollen die Betroffenen bei
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und damit bei
Einkommen oberhalb von 400 Euro monatlich die Möglichkeit
erhalten, höhere Beträge, vor allem bei den mit der
Tätigkeit verbundenen notwendigen Ausgaben, nachzuweisen. Der
Grundfreibetrag soll bei mehreren Beschäftigungen nur einmal
abgesetzt werden können.
Durch die höheren Hinzuverdienstgrenzen soll die
Hilfebedürftigkeit künftig erst bei höheren
Einkünften entfallen. Die Freibeträge bei
Erwerbstätigkeit sollen nur noch in zwei Stufen und aus dem
Bruttoeinkommen ermittelt werden. SPD, Union und
Bündnisgrüne wollen damit erreichen, dass gering
entlohnte Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt mit
ergänzendem Bezug von Arbeitslosengeld II attraktiver ist als
die Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs). Die
Einführung einer Kinderkomponente bedeutet dem Gesetzentwurf
zufolge, dass Freibeträge oberhalb eines Einkommens von 1.200
Euro monatlich nur für Hilfebedürftige mit mindestens
einem Kind eingeräumt werden.
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