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sas
Genmais "zweifelsfrei" erkennbar
Anhörung im
Verbraucherschutzausschuss
Verbraucherschutz. Überwiegend positiv haben sich die zu
einer öffentlichen Anhörung des
Verbraucherschutzausschusses geladenen Experten am 9. Mai über
neue Testmethoden bei der Kontrolle von ungenehmigten gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) auf EU-, Bundes- und
Länderebene geäußert. Professor Gerd Winter
(Universität Bremen) vertrat die Ansicht, dass die
Behörden über weitgehende Befugnisse verfügen, um zu
vermeiden, dass ungenehmigte GVO nach Deutschland gelangen.
Ergänzungsbedarf bestehe dahingehend, dass Behörden
über in den Verkehr gebrachte, nicht zugelassene GVO zu
unterrichten sind.
Zur Debatte stand die Ausbreitung der Maissorte Bt-10 zwischen
2001 und 2004, die in den USA als Bt-11-Mais in den Verkehr kam und
nach Europa exportiert wurde. Die Linie Bt-10 und die in der EU
genehmigte Linie Bt-11-Mais besitzen beide das für die
Insektenresistenz verantwortliche Gen sowie ein
Herbizidtoleranzgen. Weiterhin enthält der Bt-10-Mais eine
Resistenz gegen das Antibiotikum Ampicillin.
Das Biotechnologieunternehmen Syngenta Agro GmbH schloss
Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit dem Import von Bt-10-Mais
nach Europa künftig aus. Syngenta und ein weiteres Unternehmen
hätten ein Testverfahren entwickelt, so hieß es weiter,
mit dem sowohl die internationalen Handelsfirmen bereits im
Herkunftsland USA als auch die EU und ihre Mitgliedstaaten in die
Lage versetzt werden, Bt-10 Mais zu identifizieren und von
Bt-11-Mais "zweifelsfrei" zu unterscheiden. Dieses von der
EU-Kommission bewertete Verfahren beruhe auf einer PCR-Analyse, mit
der bestimmte DNA-Abschnitte mit bekannter Sequenz im Erbmaterial
nachgewiesen werden können. Syngenta sah damit eigenen Angaben
zufolge "alle Voraussetzungen erfüllt", auch weiterhin den
Handel und Import von Bt-11 Maisprodukten in die EU zu
gewährleisten. Zu einer ähnlichen Einschätzung kam
die Sachverständige Kristina Sinemus. Die Möglichkeit,
Bt-10-Mais eindeutig nachzuweisen, gebe den Behörden ein
effektives Kontrollinstrument an die Hand. Dadurch seien weitere
Einschränkungen für den Handel mit Mais-Futtermittel
überflüssig.
Als einen "Hemmschuh" für die weitere Entwick-lung der
effektiven Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
hierzulande bezeichnete das Bayerische Verbraucherschutzministerium
das Fehlen einer Bezugsmöglichkeit zertifizierter
Referenzproben aus dem Lebens- und Futtermittelbereich. Die
Schwierigkeiten bei der Analyse von Lebens- und Futtermitteln auf
Bt-10-Mais-Basis hätten bisher darin bestanden, dass weder ein
eventspezifischer Nachweis noch Referenzmaterial verfügbar
gewesen seien. Inzwischen habe ein Gemeinschaftsreferenzlabor
für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel eine
qualitative eventspezifische Methode entwickelt und das
Referenzmaterial für die Bt-10-Analytik an die Mitglieder des
Europäischen Netzwerks für GVO-Laboratorien versandt.
Kritisch äußerte sich Professor Winter allerdings
über die "Zerklüftung des ganzen Rechtsgebietes" um GVO.
Er riet zu einer Vereinfachung. Was die
Interventionsmöglichkeiten beim Inverkehrbringen nicht
zugelassener GVO angehe, so seien primär die Mitgliedstaaten
zuständig. Die Kommission könne nur dagegen vorgehen,
wenn ein Verdacht von Gefahren für die Gesundheit oder Umwelt
besteht. Im Falle von Bt-10-Mais hätte die Kommission gar
nicht eingreifen dürfen, wenn der Mais keine solche Auswirkung
hat.
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter trat dafür
ein, Kennzeichnungsschwellenwerte, wie sie bereits für Lebens-
und Futtermittel bestehen, auch für das Saatgut zu erlassen.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Freilandversuchs- und
Anbauaktivitäten mit gentechnisch veränderten Pflanzen
wollte er nicht ausschließen, dass geringe GVO-Spuren in
Saatgut klassisch gezüchteter Sorten oder geringe Spuren
unerwünschter GVO in Saatgut gentechnisch veränderter
Sorten gelangten.
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