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Experten halten geplanten Schutz der Kunden
für teilweise überzogen
Novelle des Telekommunikationsrechts
Wirtschaft und Arbeit. Die Telekommunikationsbranche hält
die von der Bundesregierung geplanten Änderungen
telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (15/5213) für
teilweise überzogen. Dies ergibt sich aus den schriftlichen
Stellungnahmen zu einer öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 12. Mai. Ziel des
Gesetzentwurfs ist es, den Verbraucherschutz bei der Nutzung von
Telekommunikationsdiensten zu verbessern.
Entsprechend kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband zu
einer positiven Bewertung der Vorlage. Genannt werden im Einzelnen
die Einbeziehung der in den Mobilfunknetzen genutzten
Kurzwahl-Rufnummern mit ihren zum Teil teureren daten- und
sprachbasierten Diensten in das Telekommunikationsgesetz und die
Ausweitung der Preisangabe auf alle Rufnummernbereiche, über
die Dienste angeboten werden, die über die eigentliche
Verbindungsleistung hinausgehen, also Premium-, Auskunfts- oder
Massenverkehrsdienste. Die Verbraucherschützer loben ferner,
dass das Recht auf einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis
nicht mehr auf die Sprachkommunikationsdienste beschränkt sein
soll, sondern auch für Online-Verbindungen verlangt werden
kann. Call-by-Call-Diensteanbieter sollen verpflichtet werden, vor
dem Schalten der Verbindung eine Preisansage anzubieten. Der
Bundesverband kritisiert dagegen die Erhöhung des
Maximalbetrags für zeitabhängig abgerechnete
Premium-Dienste von 2 auf 3 Euro pro Minute.
Dagegen lehnt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) -
wie auch einzelne geladene Firmen der Telekommunikationsbranche -
eine generelle Pflicht zur so genannten Handshake-SMS bei jedem
Dienst ab einem Euro ab. Die Handshake-SMS, die dem Kunden vor
Inanspruchnahme eines Dienstes eine Bestätigung über die
erhaltene Preisinformation abverlangt, soll beim Kunden
Aufmerksamkeit hervorrufen. Diese Warnfunktion gehe jedoch bei
einem inflationären Einsatz verloren, so der BDI. Wenn der
Kunde routinemäßig eine solche SMS bekomme, werde er sie
auch routinemäßig ignorieren.
Abgelehnt werden darüber hinaus unbegrenzte kos-tenlose
Sperrmöglichkeiten, weil diese die Kosten auf die
Allgemeinheit der Verbraucher umverteilten. Die Unternehmer
würden gezwungen, andere kostenpflichtige Leistungen zu
verteuern, um solche Kosten zu decken. Damit würden jene
Kunden subventioniert, die viele kostenlose Leistungen nutzten,
während andere Kunden diese Leistungen nicht wünschten
und auch nicht beanspruchten. Schließlich stehen für den
BDI die Kosten einer generellen Preisansagepflicht im
Call-by-Call-Bereich "in krassem Missverhältnis zum Preis des
Produkts".
Die Deutsche Telekom AG unterstreicht, die Regelungen zur
Preistransparenz bei Mehrwertdiensten dürften die
Zukunftsmärkte nicht unnötig behindern. Durch
Verschärfungen entstünden erhebliche Kosten, die nicht
nur die Branche belasteten und Finanzmittel sowie
Entwicklungskapazitäten blockierten, sie müss-ten auch
teilweise an die Kunden weitergegeben werden. Der Verband der
Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten hält den
Gesetzentwurf in einigen Punkten für nicht präzise genug,
und einige Regelungen setzten zu sehr auf nachträgliche
Eingriffe statt auf Prävention. Der Bundesverband der
regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften
begrüßt, dass in einem Änderungsantrag von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen die Verpflichtung in das Gesetz
aufgenommen werden soll, Unternehmen angemessen zu
entschädigen, wenn sie staatliche Aufgaben
übernehmen.
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