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sas
Verwaltungsrat wird verkleinert
Absatz- und Holzabsatzfondsgesetz
geändert
Verbraucherschutz. Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates
des Absatzfonds wird von 23 auf 20 reduziert. Weitere
Änderungen der vom Bundestag am 12. Mai auf Empfehlung des
Verbraucherschutzausschusses (15/5468) beschlossenen Änderung
des Absatzfonds- und Holzabsatzfondsgesetzes (15/4641) betreffen
die Entflechtung der personellen Verbindung der Vertretung des
Absatzfonds im Aufsichtsrat der Centralen Marketing-Gesellschaft
der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) sowie die Erstattung von
Personal- und Sachkosten an die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Anders als im Gesetzestext zunächst vorgesehen, soll der
Holzabsatzfonds der BLE Personal- und Sachkosten nun erst im Jahr
2007 erstatten, damit sich der Fonds auf geänderte
Rahmenbedingungen vorbereiten kann. Eine entsprechende
Änderung setzte die Koalition durch. Die Regierung wurde
ermächtigt, die Bagatellgrenze anzuheben, um den
Verwaltungsaufwand bei der Abgabenerhebung niedrig zu halten.
Gegenwärtig werden keine Abgaben nach dem
Holzabsatzfondsgesetz erhoben, wenn der Betrag 10 Euro im Jahr
nicht überschreitet.
In einem einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag
hatten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen zudem
dafür ausgesprochen, die Arbeit der für die
Beitragserhebung zuständigen BLE von unabhängiger Stelle
bewerten zu lassen, um die Kosten zu senken. Außerdem sei eine
Prüfung notwendig, ob mit einer Meldepflicht der
beitragspflichtigen Unternehmen die Arbeit der BLE derart
vereinfacht werden kann, dass Kosten gesenkt oder die Einnahmen der
Fonds erhöht werden. Ohne Zustimmung blieb ein
Änderungsantrag der Union, in dem sich die Fraktion für
die Beibehaltung von 23 Verwaltungsratssitzen des Absatzfonds stark
gemacht hatte. Durch die angestrebte Reduzierung um drei
Mitglieder, wie es der Koalitionsentwurf vorsehe, würden die
Einflussmöglichkeiten der Beitragszahler geschmälert.
Auch die FDP monierte, die zahlenden Mitglieder seien in der
Minderheit.
Dem hielt die Koalition entgegen, der Verwaltungsrat sei lange
Jahre mit 18 Mitgliedern arbeitsfähig gewesen sei. Es diene
der Effizienz, das Gremium zu verkleinern. Eine Präferenz
für eine bestimmte Produktionsausrichtung dürfe aus der
Verkleinerung nicht hergeleitet werden. Während sich die
Abgeordneten einig waren, dass ein zentrales Marketing für die
Landwirtschaft notwendig ist, blieb die Frage strittig, ob
nachwachsende Rohstoffe in das Marketing einzubeziehen sind. Hier
sah die Koalition die rechtlichen Bedenken gegen die Einbeziehung
in das Gesetz als noch nicht ausgeräumt an.
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