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Gaststättenerlaubnis nicht immer
notwendig
Bürokratieabbau
Wirtschaft und Arbeit. Einstimmig hat der Bundestag am 12. Mai
den Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und
Bundesrat (15/5480) zum "Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen
zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen"
(15/4231, 15/4673) angenommen. Der Bundesrat hatte den
Vermittlungsausschuss angerufen (15/5178), nachdem der Bundestag
das Gesetz zunächst am 24. Februar dieses Jahres verabschiedet
hatte. Der Bundesrat wird über das Ergebnis des
Vermittlungsausschusses voraussichtlich am 27. Mai entscheiden.
Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass künftig eine
Gaststättenerlaubnis generell nicht mehr notwendig ist, wenn
alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete
Speisen oder - in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb -
Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste ausgegeben
werden. Die bisherigen Einschränkungen entfallen. Die
Landesregierungen können befristet von
Berufsausübungsregelungen im Gewerbe- und
Gaststättenrecht abweichen, und zwar über einen Zeitraum
von fünf (bisher vier) Jahren.
Auch im Beherbergungsstatistikgesetz kommt es zu
Vereinfachungen: Hotels und Pensionen müssen nicht mehr
monatlich, sondern nur noch jährlich die Zahl der
Gästezimmer erheben. Angaben über die Belegung der Zimmer
sind nicht mehr erforderlich.
Weitere Vereinfachungen und Änderungen betreffen das
Tierschutzgesetz, das Güterkraftverkehrsgesetz, das
Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz. So
dürfen Jugendliche künftig in Betrieben mit
außergewöhnlicher Hitzeeinwirkung in der warmen
Jahreszeit ab fünf Uhr morgens beschäftigt werden, ohne
dass dies - wie bisher - durch die Aufsichtsbehörde bewilligt
werden muss. Gleiches gilt für Abendveranstaltungen bis 23
Uhr, bei denen Jugendliche mitwirken.
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