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Abfallwirtschaft ist nicht mehr betroffen
Strategische Umweltprüfung
Umwelt. Das Parlament hat am 12. Mai einstimmig dem
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und
Bundesrat (15/5479) zum Gesetz zur Einführung einer
Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung einer
EU-Richtlinie (15/3441, 15/4119, 15/4236) zugestimmt. Der Bundesrat
hatte den Vermittlungsausschuss angerufen (15/4922), nachdem der
Bundestag das Gesetz am 17. Dezember 2004 beschlossen hatte
(15/4501, 15/4540). Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 27.
Mai mit dem Vermittlungsergebnis befassen.
Die Einigung sieht vor, dass die Bundesregierung künftig
Pläne und Programme von der Pflicht zur Umweltprüfung
befreien kann, wenn diese Auswirkungen vermutlich nicht eintreten
werden. Die öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung eines
Plans oder Programms soll nicht vorgeschrieben, sondern fakultativ
möglich sein.
Die Abfallwirtschaft wurde aus dem Verfahren der Strategischen
Umweltprüfung herausgenommen. Die Länder regeln das
Verfahren für die Feststellung der Prüfungspflicht und
für die Durchführung der Prüfung künftig nur
für Pläne und Programme des Wasserhaushalts und der
Raumordnung. Der Bundesrat hatte verfassungsrechtliche Bedenken im
Hinblick auf einen Eingriff in Länderrechte geltend gemacht.
Bei den Abfallwirtschaftsplänen setzte sich die
Länderkammer mit der Meinung durch, dass die Pflicht zur
Durchführung einer Umweltprüfung vom jeweiligen
Planinhalt abhängt und nicht vorgeschrieben werden kann. Die
Prüfungspflicht von Abfallwirtschaftsplänen sei weder
rechtlich geboten noch sinnvoll. Schließlich wird auch die
"Festsetzung der Überschwemmungsgebiete" aus der Liste der
prüfungspflichtigen Pläne und Programme gestrichen. Bei
der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten liegt nach Ansicht
des Bundesrates kein Plan oder Programm vor, weil eine
"naturgegebene Tatsache" schlicht abgebildet werde.
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