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bob
Änderungen beim großen
Lauschangriff
Mit Koalitionsmehrheit beschlossen
Recht. Mit Koalitionsmehrheit hat der Bundestag
am 12. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/4533)
angenommen, wonach bei der akustischen Wohnraumüberwachung der
"absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung"
nicht angetastet werden darf. CDU/CSU und FDP stimmten gegen den
Entwurf. Die Regierung kam mit ihrer Vorlage einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom März vergangenen Jahres nach.
Das Plenum folgte einer Empfehlung des Rechtsausschusses (15/5486)
vom Vortag. Initiativen der CDU/CSU, den Entwurf noch in ihrem
Sinne zu verändern, lehnte das Plenum ab. Die FDP war bereits
im Rechtsausschuss mit einem Änderungsvorschlag
gescheitert.
Die Sozialdemokraten betonten, man habe sich
sehr eng an die Entscheidung des Verfassungsgerichts gehalten, das
bis in Details hinein formuliert habe. Die akustische
Überwachung des Wohnraums werde in Zukunft "sehr erschwert";
das Gericht habe das so gewollt. Man gehe davon aus, dass nur noch
"in ganz expliziten Ausnahmefällen" die akustische
Überwachung des Wohnraums möglich sei.
Die CDU/CSU begrüßte, dass in den
Regierungsentwurf die Anregung der Experten eingeflossen sei, bei
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften in
bestimmten Fällen das Abhören von Wohnungen möglich
zu machen. Im Übrigen warb die Union für ihren
Änderungsantrag (15/5489), nach dem die weitere Aufzeichnung
von Gesprächen - trotz erster Anhaltpunkte für das
Vordringen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung - durch
technische Hilfsmittel möglich bleiben soll und es dem
anordnenden Gericht überlassen bleibe, über die
Verwertbarkeit solcher Aufzeichnungen zu entscheiden, so die
Fraktion weiter.
Bündnis 90/Die Grünen machten
deutlich, dass sie den "Großen Lauschangriff`" nach wie vor
ablehnen. Das ursprüngliche Gesetz sei durch das Gericht
"endlich verfassungsfest" gestaltet worden.
Die Liberalen erklärten zur
Begründung des von ihrer Fraktion vorgelegten
Änderungsantrages unter anderem, das Gesetz enthalte kein
Verbot für Gespräche, die dem Kernbereich privater
Lebensführung zuzuordnen seien. Dem Urteil des
Verfassungsgerichts sei damit nicht nachgekommen worden. Das
Gericht habe dem staatlichen Zugriff eine "absolute
Schranke"
gesetzt. Die Bürger müssten darauf
vertrauen können, dass die Privatwohnung ein "letztes
Refugium" zur Wahrung der Menschenwürde sei und ihr deswegen
ein besonderer Schutz eingeräumt werden müsse. Die
Regierung habe es in ihrer Vorlage unterlassen, dieses klare Verbot
aufzunehmen.
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