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Zuständigkeiten präziser geregelt
Hauptstadtkulturvertrag
Kultur und Medien. Der Hauptstadtkulturvertrag von 2003 sorgt
zwischen Bund und Berlin für eine "präzisere
Zuständigkeitsregelung" in kulturellen Belangen, erklärt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5278) auf eine Große
Anfrage der FDP (15/4208). Finanziert würden vom Bund
kulturelle Einrichtungen und Projekte, wenn ein Gesetzesauftrag
bzw. ein gesamtstaatliches Interesse bestehe oder der spezielle
Repräsentationscharakter der Hauptstadt hervorzuheben ist -
etwa Veranstaltungen zur europäischen Integration und zur
"Einbindung in internationale Kooperationen und Netzwerke".
Für 2004 werden die Aufwendungen des Bundes für
kulturelle Aufgaben in Berlin auf 428 Millionen Euro beziffert -
dabei allein 175 Millionen Euro für die "Stiftung
Preußischer Kulturbesitz" und 90 Millionen Euro für die
Deutschen Welle. Der Anteil Berlins an der bundesweiten
Kulturförderung betrage damit 47 Prozent. Außer einer
einmaligen Entlastung Berlins im Jahr 2004 mit 22 Millionen Euro,
kämen jährlich 10 Millionen Euro in den Fonds, weil es
für Restaurierungen und Bauinvestitionen sonst keine Mittel
gebe.
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