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wol
Grünes Licht für die Zustellung
elektronischer Dokumente
Verwaltungsrecht wird novelliert
Inneres. Der Bundestag hat am 12. Mai die von der Regierung
vorgelegte Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts (VwZG -
15/5216) beschlossen. Er folgte dabei einer einstimmig gefassten
Beschlussempfehlung des Innenausschusses (15/5475). Damit soll die
Möglichkeit der Zustellung elektronischer Dokumente auf der
Basis qualifizierter elektronischer Signaturen geschaffen werden.
Die Zustimmung erfolgte auf der Grundlage des vom Ausschuss
angenommenen Änderungsantrags von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen, in den zum Teil auch Vorschläge von Opposition
und Bundesrat eingeflossen sind.
Die CDU/CSU hatte erklärt, grundsätzlich gehe die
Initiative in die richtige Richtung, da sie fakultative
Möglichkeiten biete und damit keinen Zwang in Bezug auf die
Zustellung der Dokumente auferlege. Begrüßt wurde von der
Union auch, dass keine nennenswerten Kosten entstehen würden
und sich die Rechtsetzung in größtmöglichem
Maße an die Zivilprozessordnung anlehne. Die Union bedauerte
aber, dass Vorschläge des Bundesrates, die zu einer weiteren
Vereinfachung hätten führen können, zum
größeren Teil nicht aufgenommen worden seien. Dem
widersprachen Bündnis 90/Die Grünen. An die Regierung
gewandt äußerten sie die Erwartung, die Akzeptanz
elektronischer Verfahren sowie die Wissensvermittlung an die
Verbraucher über elektronische Signaturen, deren Kosten und
technische Voraussetzungen zu verbessern. Das derzeitige Hard- und
Software-Angebot sei für Bürgerinnen und Bürger
bislang nur schwierig zu durchschauen.
Die FDP begrüßte die Novellierung, äußerte
aber ihr Erstaunen hinsichtlich der Regelungen der Datensicherheit
in einigen Bereichen. Anzuregen sei auch, die Fristen für
Zustellung und Widerspruch zu verlängern.
Das Bundesinnenministerium erklärte, mit der Novellierung
des VwZG würden auch die Voraussetzungen für Information
und Umgang auf der Grundlage des Signaturgesetzes geschaffen. Die
vorgesehenen Fristen entsprechen laut BMI den gesetzlichen
Vorgaben. Laut Gesetzentwurf trägt das VwZG den Auswirkungen
der Poststrukturreform und den modernen
Kommunikationsmöglichkeiten Rechnung. Von zentraler Bedeutung
ist danach die Möglichkeit zum Bürokratieabbau durch die
Nutzung elektronischer Medien. Auch sei der Gesetzentwurf
kompatibel mit der EU-Richtlinie über gemeinschaftliche
Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen.
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