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bob/wol
Deutsche Regelung noch zu komplex
Internationale
Rechnungslegungsstandards
Recht. Die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards
in Deutschland ist aus Sicht der Sachverständigen noch zu
komplex und trägt vor allem den Interessen kleiner und
mittlerer Unternehmen nur eingeschränkt Rechnung. Der
Rechtsausschuss veranstaltete dazu am 9. Mai eine öffentliche
Anhörung. Grundlage dafür war ein Antrag von SPD und
Bündnisgrünen (15/4036).
Die Fraktionen hatten dazu aufgefordert, die Umsetzung
internationaler Auslegungsstandards transparenter zu gestalten und
bei den Verfahren zur Standardsetzung durch den International
Accounting Standards Board (IASB) und der Übernahme der
Standards in europäisches Recht eine hinreichende Beteiligung
verschiedener Interessen und des parlamentarischen Einflusses zu
gewährleisten. Da die Rechnungslegung von
Kapitalmarktunternehmen auch in der EU zunehmend von den
"International Accounting Standards" (IAS) oder "International
Financial Reporting Standards" (IFRS) beeinflusst werde,
müssten diese Standards auch für andere Unternehmen
sachgerecht und rechtlich angemessenen abgeschlossen werden.
Eckart Sünner, Leiter des Zentralbereiches Recht, Steuer
und Versicherungen der BASF AG in Ludwigshafen, erklärte in
seiner Stellungnahme, anders als im deutschen Handelsrecht seien
IAS/IFRS allein darauf gerichtet, Investoren und Fremdkapitalgeber
durch entscheidungsnützliche Informationen vor Anlagerisiken
und Vermögensverlusten zu schützen. Als
Besteuerungsgrundlage seien sie nicht, als Gläubigerschutz nur
begrenzt geeignet.
Der Bundesverband Deutscher Banken führte aus, die
Anwendung qualitativ hochwertiger und international einheitlicher
Rechnungslegungsstandards sei für den Bankenverband von
"außerordentlich hoher Bedeutung". Er unterstütze die
Forderung nach transparenten Verfahrenabläufen beim IASB und
einer angemessen Berücksichtigung europäischer Interessen
im Standardsetzungsprozess ausdrücklich. Der Bundesverband der
Deutschen Industrie (BDI) erklärte zur zukünftigen
Ausrichtung der Arbeit des IASB, natürlich dürften die
europäischen und nationalen Interessen nicht
vernachlässigt werden. Daher würde der BDI ein
verstärktes Engagement der EU, aber auch nationaler
Interessengruppen, im Rahmen des Standardentwicklungsprozesses
befürworten. Der Deutsche Genossenschafts- und
Raiffeisenverband stellte fest, man sehe in der
grundsätzlichen Nichtanerkennung ihres Eigenkapitals ein
Existenz gefährdendes Potenzial für Genossenschaften.
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