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Götz Hausding
Klares Verbot der Zwangsheirat gefordert
Berliner Vorstoß
Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) fordert ein klares
Verbot der Zwangsheirat. Ein dem Bundesrat in der Sitzung am 17.
Juni vorgelegter Gesetzentwurf sieht die Aufnahme der Zwangsheirat
in das Strafgesetzbuch ebenso wie einen besseren Opferschutz vor.
"Die Zeit ist reif für umfassende rechtliche Regelungen,
sowohl im Strafrecht und im Zivilrecht als auch im
Ausländerrecht", sagte Karin Schubert. Es bestehe dringender
Handlungsbedarf, die von Zwangsehen betroffenen Frauen und
Männer vor einer schwerwiegenden Verletzung ihrer
Menschenrechte zu schützen. Allein in Berlin gebe es Hunderte
Betroffene, von denen es allerdings nur wenige wagen, ihre
Situation öffentlich zu machen. Daher müsse es neben
rechtlichen Änderungen auch Beratungs- und
Unterstützungsangebote sowie Zufluchtsorte für von
Zwangverheiratung Bedrohte geben. Die Justizsenatorin forderte
für Ehemänner oder Anstifter von Zwangsverheiratungen
eine Strafe von mindestens sechs Monaten und höchstens
fünf Jahren Freiheitsentzug. Außerdem sollen Betroffene
als Nebenkläger im Strafverfahren mit erweiterten Opferrechten
ausgestattet werden. Als "unverzichtbar" bezeichnete sie
Änderungen im Aufenthaltsgesetz. Es müsse sichergestellt
sein, dass Opfer von Zwangsheirat, die das Bundesgebiet gegen ihren
Willen verlassen haben, in einer angemessenen Frist ohne Verlust
ihres Aufenthaltsrechtes zurückkehren dürfen. "Lassen Sie
uns ein Zeichen gegen die Zwangsheirat und für den Opferschutz
setzen", forderte Karin Schubert abschließend und mahnte
zügige Beratungen an.
Rechtvorschriften entschlacken
Als Beispiel für erfolgreichen Bürokratieabbau
bezeichnete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ein von
der Bundesregierung vorgelegtes Gesetz zur Bereinigung von
Bundesrecht. Man habe mehr als 350 Gesetze und Rechtsverordnungen
gestrichen. Dabei habe es sich zum großen Teil noch um altes
Reichsrecht oder auch um Regelungen aus dem Einigungsprozess
gehandelt. Damit hat die Bundesregierung nach Ansicht der
Ministerin gezeigt: Es wird nicht nur geredet, sondern auch
gehandelt. Der Prozess der Bereinigung sei gleichwohl auf Dauer
angelegt - die Länder, so versicherte sie, würden daran
angemessen beteiligt. Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker
(CDU) begrüßte die Initiative des
Bundesjustizministeriums. Auch die Länder bemühten sich
seit Jahren in ihren Bereichen um Rechtsbereinigungen, daher wisse
er um die Schwierigkeit dieses Unterfangens. Ebenso sei ihm
bewusst, dass dies kein einmaliger Vorgang gewesen sein dürfe.
Mögliche Rechtsstraffungen seien ständig zu
überprüfen. Das Land Sachsen, so versicherte
Justizminister Geert Mackenroth (CDU), werde sich in diesem Bereich
ebenfalls einbringen. Man habe schon umfassend das Landesrecht
bereinigt. Dabei habe sich gezeigt, dass Rechtanwendungen durch
weniger Gesetze erleichtert werden. Es müsse jedoch immer um
eine angemessene Bereinigung gehen. Dabei lägen die
Entscheidungen nicht immer auf der Hand. Ein dogmatisches "Weg
damit!" sei fehl am Platze.
Planungsverfahren erleichtern
Planungsvorhaben für Infrastrukturmaßnahmen sollen
beschleunigt werden. Dazu diskutierte der Bundesrat sowohl einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch einen Länderentwurf
Hamburgs. Curt Becker sprach sich für die Vereinfachung und
Beschleunigung von Planungsverfahren aus. Die Öffnung des
europäischen Binnenmarktes erfordere eine leistungsstarke
Infrastruktur, sagte er. Man habe, insbesondere in den neuen
Bundesländern, mit dem
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz von 1991 gute Erfahrungen
gemacht. Da dieses zum Ende des Jahres auslaufe, müsse alles
unternommen werden, die Regelung fortzuschreiben. Für den
Entwurf der Bundesregierung gelte jedoch: Guter Wille ist nicht
gleich gutes Tun. Das Gesetz wirke kontraproduktiv, kritisierte
Becker und nannte als Beispiel die Erweiterung des Kreises der
Klagebefugten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Für
die Bundesregierung verteidigte der Parlamentarische
Staatsekretär Achim Großmann (SPD) die Vorlage. Das
Gesetz sorge für Transparenz und Effizienz. Die Einbindung
aller Klagebefugten beschleunige das Verfahren, da diese ihre
Bedenken in einer klar definierten Frist einzubringen
hätten.
Längere Öffnunszeiten zur Fußball-WM
Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in
Deutschland kann sich der Fan nach den Vorstellungen des
Bundesrates sein Bier rund um die Uhr kaufen. Die Länderkammer
unterstützte einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, wonach
zumindest während der WM die Länder selbst über die
Öffnungszeiten entscheiden sollten. Die WM, so Hamburgs
Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU), sei das bedeutendste
Ereignis in Deutschland in den nächsten Jahren. Man bekomme
die einmalige Chance, sich als Gastgeber zu präsentieren - ein
deutlicher Schub für den Tourismus wäre möglich.
Allerdings müsse der Service stimmen. Dazu gehörten auch
die Ladenöffnungszeiten. Niemand solle vor verschlossenen
Türen stehen. Er forderte großzügigere Regelungen.
So solle an Werktagen keine Beschränkung gelten und an
Sonntagen mit Rücksicht auf den Gottesdienst eine
Ladenöffnung ab 14 Uhr möglich sein.
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