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BR
Gesetz geht in die Vermittlung
Absatzfonds
Der Bundesrat hat am 17. Juni den Vermittlungsausschuss zum
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des
Holzabsatzfondsgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden
Überarbeitung angerufen. Die vorgesehene Kostenerstattung
für die Erhebung der Absatzfondbeiträge durch die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung führe
zu einer erheblichen Reduzierung der für die
Absatzförderung land- und ernährungswirtschaftlicher
Erzeugnisse zur Verfügung stehenden Mittel. Zudem führe
die Reduktion der Mitgliederzahl im Verwaltungsrat zu einer
Reduktion der Repräsentantenzahl beitragszahlender Gruppen zu
Gunsten beitragsferner Gruppierungen. Dadurch werde die
strategische Ausrichtung sowie der Mitteleinsatz des Fonds
fremdbestimmt. Zudem berücksichtige das Gesetz nicht die
Verschiebung in der landwirtschaftlichen Produktion zu Gunsten von
nachwachsenden Rohstoffen. Diese Verschiebung müsse auch zu
einer veränderten Zusammensetzung des Verwaltungsrates
führen.
Mit dem Gesetz soll dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds eine
Erstattungspflicht für Personal- und Sachkosten auferlegt
werden, die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung für die Erhebung von Beiträgen an die
Fonds entstehen. Außerdem soll das Vorschlagsrecht der
Centralen Marketing-Gesellschaft der Deutschen Agrarwirtschaft
(CMA) für drei Mitglieder im Verwaltungsrat des Absatzfonds
aufgehoben werden, was zu einer Reduzierung der Mitgliederzahl
führt.
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