dpa
Einschnitte nicht gebilligt
Beamtenpensionen
Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplanten
Abstriche bei den Beamtenpensionen ab. Bei der ersten Beratung am
17. Mai wurde deutlich, dass die von der Union beherrschte
Länderkammer das Versorgungs-Nachhaltigkeitsgesetz nicht
mittragen will. Damit sollen die in der Rentenversicherung bereits
vorgenommenen Einschnitte "wirkungsgleich" auf die
Beamtenversorgung übertragen werden.
Die Einsparungen sollen einer Versorgungsrücklage
zufließen. Der Gesetzentwurf sieht ferner die Übernahme
der tariflichen Einmalzahlungen von jeweils 300 Euro in den Jahren
2005 bis 2007 für die Bundesbeamten vor. Die Länder
sollen dies für ihre Beamten selbst entscheiden.
Der bayerische Bundesratsminister Erwin Huber (CSU) lehnte eine
"Sonderbehandlung der Beamten" ab. Der vorliegende Gesetzentwurf
gehe über eine Eins-zu-eins-Umsetzung des Rentenrechts hinaus.
Dem widersprach der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf Körper (SPD),
entschieden. Die Behauptung, die Beamten würden
überproportional belastet und bereits erbrachte Vorleistungen
nicht berücksichtigt, "trifft schlichtweg nicht zu", sagte er.
Die Beamten würden nicht mehr, aber auch nicht weniger
belastet als die Rentner. Von 1990 bis heute seien die Pensionen um
31 Prozent, die Renten um 29 Prozent gestiegen.
"Im Kern geht es darum, das System der Beamtenversorgung auf
Dauer finanzierbar zu halten", sagte Körper. Dies mache
gewisse Leistungseinschränkungen unumgänglich. Es sei
schwer verständlich, dass der Bundesrat dem nicht zustimmen
wolle. Gerade die Länder - bei denen die meisten Beamten
arbeiten - würden in Zukunft die größten Probleme
bei der Finanzierung der Pensionen haben. Bei ihnen werde die Zahl
der Versorgungsempfänger bis 2030 um etwa 600.000 steigen und
sich damit verdoppeln. Beim Bund gehe hingegen unter Einschluss der
noch bei den privatisierten Unternehmen Bahn und Post arbeitenden
Beamten die Zahl der Versorgungsempfänger um die Hälfte
zurück.
Das weitere Schicksal des Gesetzes ist jetzt offen. Kommt es in
der letzten Sitzungswoche des Bundestages Ende Juni/Anfang Juli zur
Verabschiedung, wird aller Voraussicht nach der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss anrufen. Nur wenn in der noch verbleibenden
Zeit bis zur angestrebten Neuwahl in den anstehenden
Sondersitzungen des Vermittlungsausschusses ein Kompromiss gefunden
werden kann, könnte das Gesetz noch eine Chance haben.
Anderenfalls wäre der Entwurf, wie alle anderen nicht
abgeschlossenen Gesetzevorhaben auch, mit der Neuwahl des
Bundestages hinfällig.
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