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Experten: Signal für Auslandsinvestoren
Geplante
Körperschaftsteuersenkung
Finanzen. Auf Zustimmung ist die geplante
Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 19 Prozent am
15. Juni bei einer Anhörung des Finanzausschusses
gestoßen. Gegenstand der Anhörung waren die
Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Verbesserung der
steuerlichen Standortbedingungen (15/5554, 15/5601) und zur
Sicherung der Unternehmensnachfolge (15/5555, 15/5603) sowie die
Gesetzentwürfe der CDU/CSU (15/5488) und des Bundesrates
(15/5604) zur Sicherung der Unternehmensnachfolge.
Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen
Banken betonte, dass Deutschland in Europa die höchsten
nominalen Steuersätze und auch die höchste
durchschnittliche Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften
aufweist. Dies habe negative Auswirkungen auf die gewerblichen
Kunden der Banken. Mit dem Gesetzentwurf habe die Regierung
"Zwischenschritte mit Signalcharakter" vorgeschlagen. Kritik
äußerte der Bankenverband allerdings an der
Gegenfinanzierung. Zur geplanten Ausweitung der
Mindestgewinnbesteuerung hieß es, diese Besteuerung
gehöre generell abgeschafft und nicht noch ausgeweitet. Die
Bankenvertreter wandten sich auch gegen eine Abschaffung des
Halbeinkünfteverfahrens (50 Prozent als Bemessungsgrundlage
für die Dividendenbesteuerung) durch Einführung einer
63-prozentigen Bemessungsgrundlage, wie es die Koalitionsfraktionen
in einem Änderungsantrag vorgeschlagen hatten. Der Zentrale
Kreditausschuss forderte dazu auf, das Gesetz nicht zu zerreden,
sondern noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden. Ähnlich
argumentierte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK):
"Die Maßnahme muss kommen", hieß es. Die Unternehmen
hätten Erwartungen.
Kurzfristige Mehreinnahmen
Der Bundesverband der Deutschen Industrie
(BDI) sprach von einem "Signal für Auslandsinvestoren". Er
plädierte vor allem dafür, die Anteilseigner von
Kapitalgesellschaften, die höher belastet seien als andere
Eigentümer, zu entlasten. Die amerikanische Handelskammer in
Deutschland (American Chamber of Commerce) wandte sich gegen die
vorgesehene Ausweitung der Mindestgewinnbesteuerung. Die
kurzfristigen Mehreinnahmen reichten nicht aus, um den dadurch
hervorgerufenen negativen Effekt auszugleichen. Auch die
Bundessteuerberaterkammer nannte diese Art der Gegenfinanzierung
"eher kontraproduktiv". Deutschland brauche dringend eine
grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung. Die
Mindestgewinnbesteuerung sei aus systematischen Gründen
abzulehnen, weil sie zur Verfassungswidrigkeit führen
könne. Der Bund der Steuerzahler begrüßte das
Gesetzesvorhaben als ersten Schritt zu einer umfassenden
Steuerreform. Mit der Mindestgewinnbesteuerung werde allerdings vom
Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
abgewichen. Demgegenüber relativierte der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) die Bedeutung des
Körperschaftsteuersatzes für Investoren. Ein Unternehmen
investiere nicht wegen des Steuersatzes, sondern weil es sich
langfristig höhere Erträge erhoffe. Zu den Vorlagen,
welche die Stundung und den Erlass der Erbschaftsteuer bei der
Unternehmensnachfolge betreffen, erklärte die
Bundessteuerberaterkammer, es sollte auf das "Fortbestehen des
Unternehmens" ankommen und nicht auf die Übernahme "durch den
Erben". Bei einem Verkauf des Betriebs würde nämlich die
das Unternehmensvermögen betreffende Steuerlast mit
"verkauft". Die Steuerberater hielten auch die Unterscheidung
zwischen produktivem und nicht produktivem Betriebsvermögen
für nicht sachgerecht, weil eine Steuerverkomplizierung die
Folge wäre. Der Bund der Steuerzahler stimmte den Plänen,
die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft-
und Schenkungsteuer zehn Jahre zu stunden, wenn der Betrieb
fortgesetzt wird, zu.
Der DGB sieht dagegen für eine Senkung
der Erbschaftsbesteuerung in diesen Fällen keine
Notwendigkeit. Das vorhandene Recht reiche aus, um
Firmenzusammenbrüche zu verhindern, hieß es. Im
Übrigen sollte die Unternehmensbesteuerung dringend
"europäisiert" werden.
Dem Ausschuss lag auch ein Bundesratsentwurf
vor, der sich von der Regierungsvorlage durch die
Gegenfinanzierungsmaßnahmen unterscheidet. Der Bundesrat
schlägt vor, den steuerpflichtigen Anteil für
Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften ab 2006 von 50 auf 57
Prozent zu erhöhen. Zum Erhalt und der Sicherung von
Arbeitsplätzen sollen vor allem mittelständische
Familienbetriebe, deren Vermögen sich in der Hand einer oder
weniger Personen befindet, von der Erbschaft- und Schenkungssteuer
entlastet werden. Diese Regelung sei an die Bedingung
geknüpft, dass das Unternehmen durch den Tod des bisherigen
Inhabers oder zu Lebzeiten auf einen oder mehrere Nachfolger
übergeht und diese die Firma fortführen. Der Bundesrat
plädiert deshalb dafür, die auf produktiv eingesetztes
Vermögen entfallende Erbschaftsteuer solle, soweit der Betrieb
fortgesetzt werde, über einen Zeitraum von zehn Jahren
gestundet und in gleich bleibenden Jahresraten unter der
Voraussetzung der Betriebsfortführung gänzlich erlassen
werden. Vermögen, das der Produktion von Waren oder
Dienstleistungen diene, werde von der Erbschaftsteuer entlastet.
Übersteige der Wert des auf den Nachfolger übergehenden
Betriebsvermögens 100 Millionen Euro, werde die Freistellung
nicht gewährt. Der Ausfall der Erbschaftsteuer solle durch die
Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils für
Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften nach dem 1. Januar
2006 von heute 50 auf dann 57 Prozent gegenfinanziert
werden.
Die Bundesregierung zeigte sich in ihrer
Stellungnahme einverstanden mit dem Ziel des Entwurfs, nicht aber
mit der Finanzierung.
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